Betriebssanitäter für Baustellen und Industrieanlagen
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Betriebssanitäter z. B. in Gelsenkirchen, Essen, Duisburg, Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Mülheim oder Köln
Wer ein großes Bauprojekt oder eine Industrieanlage betreibt, ist gut beraten, wenn ein Betriebssanitäter vorhanden ist. Der Betriebssanitäter für Baustellen kümmert um die Sicherheit auf der Baustelle. Insbesondere trägt er die Verantwortung dafür, dass die Ausstattung für Erste-Hilfe-Maßnahmen ordnungsgemäß vorhanden ist, damit diese Ausrüstung im Notfall schnell zur Verfügung steht. Kommt es zu Unfällen und Verletzungen sorgt der Betriebssanitäter für eine erste Notfallbehandlung. Ähnliche Aufgaben übernimmt der Betriebssanitäter für Industrieanlagen.
In vielen Fällen schreibt der Gesetzgeber vor, dass Betriebssanitäter für Baustellen und Betriebssanitäter für Industrieanlagen vorhanden sein müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung greift unter anderen dann, wenn in der Industrieanlage mehr als 1500 Beschäftigte arbeiten, die versicherungspflichtig sind. Bei einer besonders gefährlichen Tätigkeit in der Industrieanlage muss ein Betriebssanitäter für Industrieanlagen bereits dann vorhanden, wenn mehr als 250 Beschäftigte gleichzeitig anwesend sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Beschäftigten als Techniker, Arbeiter oder Verwaltungsangestellte auf dem Gelände eingesetzt werden.
Bei Baustellen liegt die Schwelle sogar noch tiefer. Wenn mehr als 100 Personen auf der Baustelle tätig sind, ist ein Betriebssanitäter für Baustellen Pflicht. Auch auf der Baustelle spielt es keine Rolle, ob die Menschen als Arbeiter auf der Baustelle tätig sind oder als Architekten und kaufmännische Mitarbeiter dort unterwegs sind. Sobald mehr als 100 Menschen anwesend sind, besteht die gesetzliche Pflicht, einen Betriebssanitäter auf der Baustelle zu haben.
Ein Rettungssanitäter reicht nicht aus!
Unter den Personen, die für große Baustellen und Industrieanlagen verantwortlich sind, hält sich ein Gerücht sehr hartnäckig. Immer wieder ist zu hören, dass ein Rettungssanitäter ausreichend sei, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das ist aber nicht so. Denn Rettungssanitäter sind zwar umfassend für den Notfall ausgebildet, um die Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Doch beim Betriebssanitäter sind andere Fähigkeiten gefragt. So ist es ausreichend, wenn sich der Betriebssanitäter für Baustellen oder Betriebssanitäter für Industrieanlagen bis zum Eintreffen anderer Rettungskräfte auf die Erste Hilfe konzentriert. Andere Aufgaben zur Sicherheit auf der Baustelle und in der Industrieanlage kommen indes hinzu, für die wiederum Rettungssanitäter nicht hinreichend ausgebildet sind. Schließlich schreibt das Gesetz eine spezielle Ausbildung zum Betriebssanitäter für Baustellen und zum Betriebssanitäter für Industrieanlagen vor, die sich von der Ausbildung zum Rettungssanitäter unterscheidet.