Unser Brandschutzhelfer-Kurs

Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Verantwortung im Betrieb übernehmen

Arbeitnehmer genießen in Deutschlands Betrieben einen umfangreichen Arbeitnehmerschutz, der im Gesetz fest verankert ist. Zum Teil sind die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verpflichtet, daran selbst aktiv mitzuwirken. Ein Beispiel dafür sind Brandschutzhelfer, wozu sich Mitarbeiter selbst ausbilden lassen können. In einem geeigneten Brandschutzhelfer-Kurs erlernen sie die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Notfall um Brände zu verhindern und Leben zu retten.

Die Teilnahme – Freiwillige Brandschutzhelfer vor

Die Anzahl der Mitarbeiter, die einen Brandschutzhelfer-Kurs durchlaufen, hängt von der Anzahl der Beschäftigten am Standort ab. Die Teilnahme am Kurs beruht auf Freiwilligkeit. Ein Brandschutzhelfer-Kurs bietet Freiwilligen die einmalige Gelegenheit, gegenüber ihren Kollegen und dem Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen und im Gegenzug dafür Anerkennung zu erhalten. Teilnehmer profitieren auch von der zusätzlichen Ausbildung, bei der Ängste und Hemmungen abgebaut werden.

Wer sich freiwillig zur Teilnahme an einem Brandschutzhelfer-Kurs meldet, tut damit sich selbst und seinem Arbeitgeber einen Gefallen. Denn Arbeitgeber sind gemäß §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 verpflichtet, einen Teil ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Um das theoretische und praktisch erlernte Wissen auf aktuellem Stand zu halten, muss der Brandschutzhelfer-Kurs nach spätestens drei Jahren aufgefrischt werden.

Bezüglich der Anzahl der auszubildenden Mitarbeitern Besagt DGUV 1 §22 Abs. 2, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl versicherter Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat. Unter einer ausreichenden Anzahl versicherter Mitarbeiter werden in der Praxis rund 5 Prozent der Mitarbeiter an einem Standort angesehen.

Ausbildung beim Arbeitgeber vor Ort möglich

Die Ausbildung erfolgt in der Regel durch einen Brandschutzhelfer-Kurs, der in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfindet. Dabei bedienen sich Unternehmen Anbieter von Brandschutzwachen und Experten in der Vermeidung und Bekämpfung von Bränden. Brandschutzhelfer-Kurse werden häufig gemeinsam mit der Ausbildung zum Ersthelfer durchgeführt.

Die Ausbildung am Standort des Arbeitgebers bringt den Vorteil, dass die Auszubildenden auf die spezifischen und individuellen Gegebenheiten vor Ort hingewiesen werden. Dadurch erhalten die Teilnehmer eine praxisnahe Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer praktischen Löschübung. Für die Ausbildung werden den Teilnehmern Schutzkleidung und Helme zur Verfügung gestellt.

Mitarbeiter, die eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer durchlaufen wollen, sollten sich zunächst innerhalb des Betriebs erkundigen. Sollte innerhalb des Betriebs kein Bedarf bestehen, können Interessierte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alternativ auch außerhalb des Betriebes durchlaufen. Dazu kann man sich an die örtliche Feuerwehr oder an ein privates Ausbildungsinstitut wenden.

Für Unternehmen lohnt es sich aber, die 5 Prozent-Regel nicht zu sehr zu beanspruchen. Besser ist es, mehr Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu ermöglichen. Denn nicht immer ist ein jeder, der einen Brandschutzhelfer-Kurs absolviert hat, an seinem Arbeitsplatz. Auch im Falle von Urlaub und Krankenstand muss die Sicherheit durch eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfer gewährleistet sein.

Der Brandschutzhelfer-Kurs – Aufgaben und Anforderungen

Wer sich entschließt, die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu durchlaufen, muss sich mit folgenden Inhalten auseinandersetzen:

Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
Physikalisch-chemische Grundlagen von Feuer und der Feuerbekämpfung
Vorbeugender Brandschutz
Organisation, Methoden und Ziele des betrieblichen Brandschutzes
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Handhabung von Brandmeldeeinrichtungen und deren Kennzeichnung
Verhalten im Notfall und die Bekämpfung von Bränden mit Feuerlöschern
Gefahren für Personen durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
Rettungswegen, Evakuierung von Gebäuden und Rettung von Personen
Alarmierung der Feuerwehr und Einweisen der Rettungskräfte
Teilnahme an Übungen und praktische Unterweisung

Die Ausbildung umfasst Aufgaben im Falle eines Brandes. Diese besteht zunächst darin, die Situation zu sichern. Weitere Tätigkeiten sind das Löschen des Feuers sowie die Evakuierung des Gebäudes. Brandschutzhelfer leisten bei der Unterstützung der Feuerwehrkräfte eine wertvolle Arbeit. Eine der wichtigsten Aufgaben im Unternehmen ist die Prävention von Bränden. Dazu muss der Brandschutzhelfer die regelmäßig die Betriebsabläufe evaluieren sowie Arbeiten kontrollieren, die ein potenzielles Risiko für einen Brand darstellen. Außerdem muss er mögliche Gefahren identifizieren und das Freihalten von Fluchtwegen gewährleisten.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer stellt auch Anforderungen an die Teilnehmer. Bereits während der Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden die Teilnehmer auf ihre künftige Arbeit vorbereitet. Im Brandschutzhelfer-Kurs wird zum Beispiel der korrekte Umgang mit dem Feuerlöscher ausreichend geübt, damit auch im Notfall und der damit verbundenen Hektik schnell und effektiv gegen den Brand vorgegangen wird. Gerade im Notfall ist eine schnelle Reaktion der Brandschutzhelfer sehr wichtig. Viele Brände können durch schnelles Reagieren gelöscht werden, bevor sich daraus ein Großbrand entwickeln kann.

Brandschutzhelfer-Kurs schafft Gefahrenbewusstsein

Ein wesentlicher Teil der Ausbildung besteht darin, Ängste und Hemmungen abzubauen. Beide entstehen durch Unwissenheit. Der Brandschutzhelfer-Kurs ist somit keine rein technische Ausbildung. Um das Feuer schnell einzudämmen und Personen sicher aus dem Gebäude zu evakuieren, ist schnelles und kompetentes Handeln nötig. Daher wird im Brandschutzhelfer-Kurs auch viel Wert auf die mentale Stärke der Teilnehmer gelegt. Die Ausbildung ist somit nicht nur eine reine Erweiterung von Wissen, sie macht die Teilnehmer auch fit für viele tägliche Situationen, in denen eine schnelle Hilfe Leben retten kann. Außerdem schafft das neu erlernte Wissen ein Bewusstsein für Gefahren durch Feuer, ob nun in der Arbeit, zu Hause oder in der Freizeit.

Die Anwesenheit von Brandschutzhelfer ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Unternehmern die Möglichkeit, Mitarbeiter verantwortungsvoll in das Unternehmen einzubinden. Die praxisnahe Ausbildung am Unternehmensstandort ermöglicht es den Brandschutzhelfern im Notfall schnell einzugreifen und zu helfen. Professionelle Unternehmen übernehmen die Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Ein Brandschutzhelfer-Kurs ist ganz im Sinne des Arbeitgebers, da ausgebildete Helfer im Notfall sofort vor Ort sind.

Fazit:

In einem Brandschutzhelfer-Kurs erlernen die Teilnehmer wichtige Informationen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung, die sie auch zu Hause und in der Freizeit anwenden können. Daneben steigert sich die Anerkennung im Unternehmen und es entsteht auch eine engere Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern, bei der beide Seiten profitieren. Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und im Notfall gut ausgebildete Helfer im Betrieb haben.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass ihre Sicherheit dem Unternehmen am Herzen liegt. Das erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter und führt zu einem besseren Betriebsklima. In einem Betrieb, wo der Unternehmer in die Sicherheit seiner Mitarbeiter investiert arbeitet man gerne und darüber spricht man auch gerne. Damit machen die Mitarbeiter für das Unternehmen Werbung, die mit Geld nicht messbar ist. Auch bei Geschäftspartnern und Arbeitnehmervertretungen sind solche Maßnahmen hoch angesehen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 22

Brandschutzhelfer Kurs

Brandschutzhelfer Kurs: so wichtig sind die Schulungen

Für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ist ein guter Brandschutzhelfer Kurs notwendig. Denn im Falle eines Brandes ist nicht nur Ihr wertvolles Unternehmen gefährdet, auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter wird dadurch bedroht. Bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung übernehmen Sie Verantwortung. Diese umfasst die Sorge um ihre Angestellten genauso wie die Sicherung Ihres Betriebes. Überdies legen Sie durch eine Brandschutzhelfer-Ausbildung einen weiteren Schwerpunkt auf die öffentliche Sicherheit.

> Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Brandschutzhelfer-Kurs gem. DGUV-I 205-023)

Gesetzliche Pflicht nach dem DGUV zur Aus- und Fortbildung

Jedes Unternehmen unterliegt der gesetzlichen Pflicht, eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter zum Helfer bei einem Feuer ausbilden zu lassen. Die Verpflichtung zur Ausbildung geht aus dem Gesetz aus § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 22 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 1. Vorschrift (DGUV I) hervor. Danach müssen die ausgewählten Mitarbeiter eines Betriebes in theoretischer sowie praktischer Hinsicht in den betrieblichen Brandschutz unterwiesen werden. Des Weiteren müssen die Kurse alle drei Jahre wiederholt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen nach der DGUV im Einzelnen:

Aus § 22 Abs. 2 DGUV I geht hervor, dass eine ausreichende Zahl von versicherten Personen sich einer Ausbildung unterziehen muss. Durch entsprechende Unterweisung sowie Übung sollen diese sich mit dem Umgang der Feuerlöscheinrichtungen, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitstehen vertraut machen.

Für den Brandschutz ist eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Ihrer Firma vorgesehen, welche im Falle eines Feuers helfen können. Durch gezielte Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr geeignet sind, werden Brände beseitigt oder auf ein Mindestmaß beschränkt. Andere Beschäftigte des Unternehmens werden dadurch bei einem Brand besser geschützt.

Der Brandschutz in einem Betrieb umfasst die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter. Unternehmen haben die Pflicht eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten zu nennen, die im Notfall zuständig sind. Diese Mitarbeiter müssen Erste Hilfe leisten, ein Feuer bekämpfen, oder eine Evakuierung veranlassen können. Sie kommen mit einer entsprechenden Ausbildung für Ihre Mitarbeiter Ihren gesetzlichen Pflichten nach dem DGUV für den Brandschutz und die Sicherheit Ihres Betriebes nach. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann jeder Mitarbeiter machen, der innerhalb der Firma angestellt ist.

Brandschutzhelfer Kurs nach der DGUV

Brandschutzhelfer ist eine Person oder eine bestimmte Anzahl an Personen, die im Unternehmen tätig sind und vom Arbeitgeber benannt werden. Diese Anzahl an Mitarbeitern obliegt es im Schadensfall sowie bei der Entstehung von Bränden, vorher genau festgesetzte Aufgabenbereiche zu übernehmen. Diese sind in der Regel zum Brandschutz oder zur Bekämpfung eines Brandes notwendig. Die Aufgaben sollen jedoch lediglich in den Fällen durchgeführt werden, insofern die Hilfsperson nicht selber durch das Feuer gefährdet ist.

Des Weiteren wird die ausgesuchte Hilfsperson oder die bestimmte Anzahl an Mitarbeitern, durch die Ausbildung in die Lage versetzt, eine sichere Evakuierung des Unternehmens durchführen. Das ist eine wichtige Maßnahme des Brandschutzes für die Sicherheit aller Firmenmitglieder. Außerdem wird der Helfer zu einem wichtigen Ansprechpartner für die Feuerwehr. Denn die Hilfspersonen leisten Unterstützung bei der Beschaffung von Informationen im Falle eines Einsatzes. Besonderheiten des Betriebes oder weitergehende für die Hilfe wichtige Informationen über die Firma werden an die Feuerwehr weiter geleitet.

Brandschutzhelfer arbeiten ebenfalls mit den anderen helfenden Mitarbeitern des Betriebes zusammen.
So erfolgt die Bestellung der Brandschutzhelfer

Die oder Brandschutzhelfer werden von der Firma schriftlich bestellt. Durch die Bestellung der Mitarbeiter schaffen Sie ein hohes Maß an Rechts-Sicherheit. Denn dadurch werden die Pflichten der Helfer genau festgelegt sowie die Maßnahmen benannt, die im Falle einer Notsituation zu erfolgen haben. Auch die Präventivmaßnahmen werden in einem Schriftstück definiert.

Brandschutzhelfer Pflicht: die gesetzlichen Bestimmungen

Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten über die eventuell auftretenden Gefährdungen unterrichten. Überdies muss er sie über Maßnahmen zur Abwendung informieren. Diese Informationsveranstaltungen müssen mindestens einmal im Jahr erfolgen. Die Unterweisung schließt die Erläuterung von Maßnahmen gegen Entstehungsbrände oder bei Explosionen ein. Überdies muss eine Unterweisung aller Angestellten über das Verhalten bei Gefahr einschließen wie der Räumung der Gebäude. Dabei besteht die Verpflichtung, die Unterweisung zu dokumentieren.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus diesen Vorschriften:

– § 10 Abs. 2 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen‘
– § 22 Abs. 2 DGUV I ‚Notfallmaßnahmen‘
– A2.2 ASR Abschnitt 6.2 ‚Maßnahmen gegen Brände‘ (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
– DGUV 205-023 Information

Wer haftet bei Nichtbeachtung der Brandschutzvorschriften?

Falls ein Unternehmer die Vorschriften über den Brandschutz ignoriert, könnten im Brandfall hohe Bußgelder verhängt werden. Auch bei einer zufälligen Nachfrage im Betrieb könnte es zu einem Problem kommen, falls kein Brandschutzbeauftragter genannt werden kann. Auch die Risiken, die im Brandfall bestehen, sind beachtlich. Durch geeignete Präventivmaßnahmen kann verhindert werden, dass es in einem Betrieb unnötig zu Schäden an Personen oder Sachen kommt. Als Verantwortliche wird bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften stets die Unternehmensführung herangezogen. Im Falle einer Delegation der Brandschutzfragen an Mitarbeiter in Führungspositionen könnten unter Umständen auch diese für die Haftung infrage kommen. Im Ernstfall wirken sich auch Unternehmensformen wie die KG oder GmbH nicht hindernd aus. Bei einem Feuer mit ernsten Folgen wird in einem Verfahren jedenfalls untersucht, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.

Wie hoch sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer sein?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Helfer in ausreichender Anzahl ausgebildet werden.
Dabei müssen kleine sowie mittlere Unternehmen ungefähr fünf Prozent der Beschäftigten für den Brandschutz ausbilden. Das gilt jedoch nicht für Stätten, in denen sich in der Regel viele Menschen ansammeln wie Kinos, Hotels oder Kindergärten. In diesen Betrieben muss die Anzahl der Ausgebildeten für den Brandschutz höher als fünf Prozent der Mitarbeiter liegen. Die Maßnahmen gelten auch für den Schichtbetrieb, bei einer Lagerhalle oder für Büro- sowie Verwaltungsgebäude. Sollte die Gefahr eines Brandes wegen der gelagerten Güter oder aus sonstigen Gründen erhöht sein, muss auch die Anzahl der Helfer für den Brandschutz höher liegen. Im Falle von Arbeitsausfall, Krankheit oder Urlaub sollten geeignete Vertreter ernannt werden können

Wann liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?

Eine herkömmliche Brandgefährdung ist gegeben, wenn ein ausbrechendes Feuer voraussichtlich ein Ausmaß erreichen wird, wie das etwa in einem normalen Bürobetrieb der Fall wäre. Das bedeutet, dass bei der Entstehung eines Brandes die Sicherheit von Personen, Sachen oder Sachwerten bei Ausbreitung der Flammen im Gebäude nach normalen Maßstäben gefährdet ist.
Dagegen liegt erhöhte Brandgefährdung vor, wenn sich Stoffe entzünden werden, die eine übermäßig starke Brennbarkeit haben. Bereits während der Anfangsphase des Feuers ist somit mit einer sofortigen Ausbreitung des Feuers zu rechnen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: das erwartet Sie

Wir unterscheiden uns von unseren Mitbewerbern. Denn wir bieten professionelle sowie termingetreue Schulungen an. Dabei kommen wir zu Ihnen in die Firma oder in Ihre dafür vorgesehenen Räume. Auf Wunsch finden die Schulungen in unseren Räumlichkeiten statt.

Schulung durch unsere erfahrene Brandschützer

– umfangreiche Schulung – Fokus auf die wichtigsten Themen
– professionelles Trainingsequipment
– kurzfristige Terminabsprachen möglich
– unsere praktische InHouse-Lösung schont Ihre Ausgaben

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 91

Brandschutzhelferkurs in Gelsenkirchen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Gelsenkirchen

Training und Ausbildung gemäß DGUV 205-023

In dieser Woche führte die DiG GmbH wieder eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Brandschutzhelfer-Kurs gem. DGUV-I 205-023) durch. Unter anderem in Gelsenkirchen in einem großen Hotel. Bei dem Kurs nach DGUV 205-023 / ASR 2.2 lernten die Teilnehmer einer großen Hotelkette den Umgang mit Feuerlöschern sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Im theoretischen Unterricht klärten unsere Dozenten über die Ursachen und Gefahren von Bränden auf. Im weiteren Verlauf wurden die Brandklassen sowie die Möglichkeiten zur Brandbekämpfung thematisiert.

Nach der Mittagspause musste dann jeder Teilnehmer an einer praktischen Löschübung an dem modernen Simulator der DiG Rettung & Brandschutz teilnehmen. Das „Übungsfeuer“ kann mit weiteren Attrappen die verschiedenen Brände bzw. Brandklassen simulieren. Die Teilnehmer übten somit den Löschangriff bei Feststoffbränden und Flüssigkeitsbränden.

In Summe war auch dieser Kurs ein voller erfolg. Nach anfänglichem Zögern wurden die Teilnehmer im weiteren Verlauf immer vertrauter mit dem Feuerlöscher als Löschmittel.

Übrigens:

In Betrieben sollten gemäß BG-Richtlinien mindestens 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die DiG GmbH bietet bundesweit Brandschutzhelferkurse gemäß DGUV 205-023 an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 91

Brandschutzhelfer – Feuerlöschtraining

Neue Feuerlöschtrainingsanlage in Dienst gestellt

Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei der DiG

Löschübung bei einem simulierten Flächenbrand.

In dieser Woche stellten wir unsere neue Übungsanlage für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Brandschutzhelfer-Kurs gem. DGUV-I 205-023) in Dienst. Die Vielzahl an Aus- und Fortbildungen machte die neue Anlage notwendig. Im Rahmen der Brandschutzhelferausbildung ist neben einer theoretischen Ausbildung auch eine Übung am Feuerlöschtrainer erforderlich. Diese muss an entsprechend sicheren Anlagen durchgeführt werden.

Die mehrere tausend Euro teure Anlage wurde ebenfalls durch eine Anlage zur Befüllung von Feuerlöschern ergänzt. Besonderheit dieser Anlage ist, dass der Teilnehmer das Feuer „wirklich“ löschen muss und nicht der Trainer entscheidet „wann gut ist“.

Neben dem Löschversuch von Flächenbränden stehen vielseitige Übungsattrappen zur Verfügung. So können auch Feststoffbrände, Fettexplosionen, Rohrleitungsbrände und Druckbehälterexplosionen geübt werden.

Wir freuen uns, mit der neuen Anlage noch professionellere Brandschutzhelferkurse anbieten zu können.

Brandsicherheitswache buchen! Bundesweit für Sie im Einsatz!

Brandsicherheitswache – Sicherheit auch auf der Theaterbühne

Wozu eine Brandsicherheitswache?

Die moderne Brandsicherheitswache kommt je nach den Gesetzen des Landesrechts zu vielen Gelegenheiten zum Einsatz. Wird ein öffentliches Feuer polizeilich genehmigt, werden schon vorab alle Bedingungen rund um das Umfeld des Feuers geprüft. Viele Genehmigungen werden nur unter strengen Auflagen gegeben.

Auflagen als Bedingungen für die Genehmigung eines offenen Feuers im öffentlichen Raum

Insbesondere eine professionelle Brandsicherheitswache gehört in der Regel zu den üblichen Auflagen dazu. Daher stehen beim Abbrennen eines Feuerwerks, bei einem offenen Feuer zu Ostern auf dem Feld oder auch bei der Verbrennung des Hoppediz in den Stadtteilen der Karnevalshochburgen immer die Mitarbeiter der Brandsicherheitswache in direkter Nähe zum Feuer. Im Notfall haben sie die Gefahrenlage rasch im Griff, so dass das außer Kontrolle geratenen Feuer sich nicht über den Brandherd hinaus ausdehnen kann. In der Brandsicherheitswache arbeiten nur Profis, die das Verhalten von Feuer und Flamme kennen. Die Wachleute sind auch bestens über das Brandverhalten aller Materialien informiert. Sie wissen, welche Metalle Hitze rasch weiterleiten, so dass es zu neuen Brandherden kommen kann. Sie sorgen vor dem Abbrennen eines Feuerwerks oder eines Osterfeuers für die sicheren Bedingungen vor Ort.

Events auf dem Straßenfest und Vorführungen im Theater

Neben den üblichen offenen Feuern wie dem Martinsfeuer und dem Johannisfeuer oder auch den Kartoffelfeuern auf den Feldern der Dörfer nach der Ernte steht die Brandsicherheitswache auch bei vielen anderen pyrotechnischen Aufführungen zur Verfügung. Oft sitzt im Zuschauerraum des Theaters ein Feuerwehrmann während der gesamten Vorstellung zwischen den Zuschauern, weil auf der Bühne ein Feuerzauber stattfindet oder auch ein nebelartiger Rauch erzeugt wird. Selbst bei brennenden Zigaretten, die auf der Bühne ausgetreten werden, kann eine Feuergefahr gegeben sein. Viele große Landestheater haben auch im Ensemble Mitarbeiter, die von den Brandwachen geschult werden, damit die Gefahr auf der Bühne rasch beseitigt werden kann. Neben den Aufführungen im Theater kann auch eine Zirkusvorstellung für die Brandsicherheitswache ein Risiko darstellen und damit ihren Einsatz erfordern. Insbesondere Feuerschlucker und Tierbändiger, die mit brennenden Reifen arbeiten, brauchen eine Brandsicherheitswache.

Informieren Sie sich hier über unsere Betriebssanitäter!

Neues Fahrzeug in Dienst gestellt

Neues Mehrzweckfahrzeug im Dienst

GW-SANDie DiG hat bereits zum 01. Juli ein neues Mehrzweckfahrzeug bzw. einen Mehrzweckanhänger in Dienst gestellt.

Der Anhänger mit Kofferaufbau wird für den Bereich Sanitätsdienst / Rettungsdienst sowie den Bereich Ausbildung ausgestattet. Durch ein modulares Beladungskonzept ist das Mehrzweckfahrzeug universell einsetzbar.

Im Inneren des Fahrzeuges beherbergt ein Regeleinbau unter anderem ein massives „Ruck-Zuck-Zelt“ welches binnen Sekunden aufgebaut ist und selbst ohne Gewichte einer Windlast von 4 Bft standhält. Im Rahmen der weiteren Ausstattung für das Zelt, welches sowohl als Sanitätsstation / Unfallhilfsstelle oder als Unterstand genutzt werden kann, sind umfangreiche Ausrüstungen wie z.B. Beleuchtung, Trägerstangen für medizinisches Equipment und Bodenplatten enthalten. Weiterhin befinden Tische und Bänke in Leichtbauweise im Mehrzweckfahrzeug.

Weiterhin verfügt das Fahrzeug über 3 fest verstaute Krankentragen nach DIN, einen Rettungsstuhl vom Typ Stryker „Evacuation Chair“ inkl. rückenschonender Raupe für Treppen und Absätze.

Zur Beladung im Einsatzgebiet des Sanitätsdienstes können sind dann fest 3 Notfallrucksäcke nach DIN 13232, 3 Sauerstoffeinheiten, 3 AEDs sowie umfangreiches Equipment zur Diagnose und Behandlung untergebracht.

Modular lässt sich der Mehrzweckanhänger dann für den Bereich Schulung umrüsten. Hierzu werden denn die vorgenannten DIN-Container entnommen und zur Ausbildung beladene DIN-Container verlastet.

Im Bereich Ausbildung ist das Fahrzeug sowohl im Bereich der Brandschutzerziehung (Brandschutzhelferkurse) als auch im Bereich Erste-Hilfe Schulungen eingesetzt. Neben HLW-Trainern von Typ Rescue-Anne sind dann auch moderne Simulatoren für die praktische Löschübung verlastet.

Der modular aufgebaute Anhänger ist ein optimaler Begleiter für die vielfältigen Aufgaben der DiG GmbH.

 

Fortbildung im Brandschutz

Fortbildung im Brandschutz

Weiterbildung für die Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz

In dieser Woche waren mehrere Mitarbeiter der DiG GmbH bei einem Seminar bei der Firma Jockel Brandschutz in Remscheid. Ziel und Inhalt des Seminars war es unter anderem sich im Bereich Ausbildung zum Brandschutzhelfer fortzubilden. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Neuigkeiten im Bereich der Normen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen ebenso vermittelt wie Aktuelles aus der Praxis.

Die DiG GmbH setzt auf konsequente Aus- bzw. Fortbildung aller Mitarbeiter um nachhaltig hochwertige Dienstleistungen im Bereich Rettungsdienst und Brandschutz anbieten zu können. Insbesondere der Bereich „Ausbildung zum Brandschutzhelfer“ erlangt trotz unveränderter Gesetzeslage eine stark steigende Bedeutung und Nachfrage. Nicht nur aus diesem Grund sehen wir uns verpflichtet, den Teilnehmern unserer Kurse immer den neusten und besten Stand der Technik und Normen unterrichten zu können.

Weitere Informationen zum Brandschutzhelfer bzw. zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Entdecken Sie auch unser weiteres umfangreiches Schulungsangebot.