Die Ausbildung der Betriebssanitäter
Der Betriebssanitäter arbeitet vor allem auf Baustellen und in Großbetrieben, in denen die erwartenden Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Hier führen die Betriebssanitäter die Erstversorgung und gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen von verletzten und erkrankten Menschen bis zum Eintreffen vom Rettungsdienst durch.
> Betriebssanitäter für Baustellen und Industrieanlagen
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter besteht aus einem Grundlehrgang mit 63 Unterrichts-Einheiten. Dazu zählt auch ein Aufbaulehrgang mit 32 Unterrichts-Einheiten und einer abschließenden Prüfungszeit. Eine regelmäßige Fortbildung im Abstand von drei Jahren mit jeweils 16 Unterrichts-Einheiten muss ebenfalls absolviert werden. Der betriebliche Sanitätsdienst wird in seiner Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 304 – 002 in zwei Stufen gegliedert. Dazu zählen der Grundlehrgang mit der allgemeinen sanitätsdienstlichen Ausbildung sowie dem Aufbaulehrgang. Nach §27 Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift dürfen Personen als Betriebssanitäter nur eingesetzt werden, wenn diese von Stellen ausgebildet wurden, welche Unfallversicherungsträgern zugelassen sind. Die Ausbildung umfasst Maßnahmen der Ersten Hilfe und die Verwendung von Geräten, die für die Lebensrettung notwendig sind. Dazu zählen neben Beatmungsbeuteln auch Sauerstoffbehandlungsgeräte und der Einsatz von Sekret-Absaugpumpen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung zum Betriebssanitäter
Personen, die zum Betriebssanitäter ausgebildet werden sollen, müssen eine Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können. Dieser muss folgende Bereiche umfassen:
– das Vorgehen im Notfall
– Hilfe bei Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
– die Wiederbelebung
– die erste Versorgung bei Unfällen
– Hilfe bei akuten Notfällen der inneren Medizin oder bei Vergiftungen
– Hilfe bei Infektionskrankheiten
– die Rettung und der Transport von verletzten Personen
– die Rechtsgrundlagen beim Einsatz von Rettungskräften
Grundlehrgang und Aufbaulehrgang
Der Grundlehrgang umfasst die Basiskenntnisse bei Notfällen und Unfällen, der Aufbaulehrgang umfasst die Vertiefung der Kenntnisse. Erst dann dürfen diese Personen als Betriebssanitäter eingesetzt werden. Ausführliche Informationen und Details erhalten Sie auf https://www.dig-sanitaetsdienst.de/betriebssanitaeter/. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Teilnehmer der Lehrgänge als Betriebssanitäter eingesetzt werden. Seit dem Jahr 2006 dürfen Aus- und Fortbildungen zum Betriebssanitäter nur von geprüften und anerkannten Stellen durchgeführt werden.