DiG Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung nach DGUV-I 205-023

Unser Brandschutzhelfer-Kurs bietet Ihnen eine qualifizierte Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, einen Teil seiner Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer weiterbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 sowie der DGUV 1 §22. Die Mitarbeiter müssen theoretisch und praktisch in den betrieblichen Brandschutz eingewiesen werden. Diese Kurse sind spätestens alle drei Jahre zu wiederholen.

So besagt §22 Abs. 2 “Nofallmaßnahmen”: “Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen”

Als national führender Anbieter von Brandsicherheitswachen und als Experten für Brandschutz bieten wir gemeinsam mit unseren Ausbildern für Erste Hilfe entsprechende Kurse in Brandschutzunterweisung bzw. zum Brandschutzhelfer an.

Unsere Dozenten gehen explizit auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ein und machen das Training somit noch relevanter und praxisnah. Abschließend nimmt jeder Teilnehmer an einer praktischen Löschübung teil. Selbstverständlich führen wir hierzu ausreichende Schutzkleidung und Helme für jeden Teilnehmer mit.

Ihr Kontakt

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Was macht uns besonders?

Als Anbieter unterscheiden wir uns von unseren Wettbewerbern. Wir bieten Ihnen hochprofessionelle und termintreue Schulungen in Ihren Räumlichkeiten oder an unserer Schule an.

Erfahrene Dozenten

Unsere Dozenten sind erfahrene Feuerwehrmänner/frauen und verfügen nicht nur über die notwendige Qualifikation sondern auch über ausreichend Erfahrung!

Professionelles Equipment

Wir haben modernes Übungsmaterial – hierzu gehört auch unsere mobile Brandsimulationsanlage.

In-House-Schulung

Wir kommen zu Ihnen – das spart Personal- und Reisekosten in Ihrem Unternehmen

Hygiene

Unsere Leistungen sind hygienisch einwandfrei und unter permanenter Überwachung unserer staatlich geprüften Desinfektoren.

Weitere Informationen zur Schulung

Was wir für Sie leisten können

Unser Brandschutzhelfer-Kurs stellt sich vor

Der Brandschutzhelfer-Kurs stellt in jedem Unternehmen einen bedeutenden Faktor dar. Stetig werden die Gesetze dementsprechend auf einen verschärfteren Stand gebracht. Unternehmen sind laut dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 dazu verpflichtet, dem Brandschutz eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu gehört eine theoretische und praktische Schulung im betrieblichen Brandschutz. Unser Training verläuft demnach besonders praxisnah und unter fachgerechten Bedingungen. Dabei wird jeder Teilnehmer auf einen möglichen Brandfall im Unternehmen vorbereitet und es werden diesbezügliche Notfallmaßnahmen unterrichtet. Unsere Dozenten sind fachgerecht geschult und gehen dabei individuell auf die Teilnehmer ein. Die Schulungen finden theoretisch und auch praktisch statt. Abschließend wird eine Brandlöschung praktiziert, bei dem der Teilnehmer ein besonders praxisbezogenes Wissen bekommt und auch das richtige Handling erlernt. Somit sind für Notfallsituationen die richtigen Verhaltensweisen erprobt, welcher im Brandschutzhelfer-Kurs genau definiert sind.

Erfahren Sie alles über Ausbildung & Tätigkeit

Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei unserem Sanitätsdienst ist besonders bedeutend. Dabei ist es wichtig, dass sich Unternehmen an die Bestimmungen halten, um das Unternehmen bestens zu sichern und auch die Beschäftigten im Unternehmen davon zu unterrichten beziehungsweise die Arbeitnehmer vor einer Brandgefahr zu schützen. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens absolvieren, welcher sich gezielt im Bereich des Brandschutzes ausbilden lässt. Dabei sind Brandschutzhelfer in Notfallsituationen für die Gefahrenabwehr zuständig und übernehmen dabei auch eine führende Funktion. Zum betrieblichen Brandschutz gehört ebenfalls auch eine regelmäßige Unterrichtung aller Beschäftigten. Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche in Notfallsituationen fungieren und über eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer verfügen. Somit werden Unternehmen angehalten, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und den Brandschutz ordnungsgemäß zu befolgen.

Brandschutzhelfer-Kurs – Aufgaben eines Brandschutzhelfers

Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter des Unternehmens. Dabei werden von dem Mitarbeiter bestimmte Brandbekämpfungsmaßnahmen vorgenommen. Im Brandfall sorgt ein Brandschutzhelfer außerdem für eine Evakuierung der Belegschaft. Zudem unterstützt ein Brandschutzhelfer die Feuerwehr bei bestimmten Rückfragen und steht als Informant beiseite. Ein Brandschutzhelfer ist zudem Ansprechpartner für die Feuerwehr vor Ort. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass ein Brandschutzhelfer darüber Bescheid weiß, was im Ernstfall zu tun ist und zudem auch mit dem betrieblichen Ersthelfer und Evakuierungshelfer kooperiert.

Sichernde Maßnahmen und präventive Vorgehensweisen im Unternehmen

Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten sind Brandschutzhelfer schriftlich vom Unternehmen zu bestellen. Die Anzahl wird anhand der Unternehmensgröße bemessen. Dabei geht es darum, die Pflichten des Brandschutzhelfers zu benennen und welche sichernde Maßnahmen und präventive Vorgehensweisen zu erledigen sind. Ein Brandschutzhelfer übernimmt im Ernstfall wichtige Aufgaben. Im Vordergrund steht allerdings immer die Eigensicherung. Daher darf sich ein Brandschutzhelfer ebenso auch nicht selbst in ernsthafte Gefahr bringen, um die Situation zu lösen. Die genaue Aufgabenbereiche werden explizit im Brandschutzhelfer-Kurs geschult.

Erweiterte Pflichten des Unternehmens

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Belegschaft über bestimmte Gefahrenquellen zu unterweisen. Diese allgemeine Unterweisung enthält auch das angebrachte Verhalten im Gefahrenfall. Zudem ebenso auch individuell je nach Tätigkeitsbereich. Ein Brandschutzhelfer-Kurs ist nicht nur eine betriebliche Pflicht, sondern stellt auch eine wichtige Hilfe im Ernstfall dar. Der Brandschutzhelfer-Kurs ist genau in einzelne Themenbereiche gegliedert, welche nach einem Rahmenplan gelehrt werden.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Auch für Quereinsteiger eine Option

Sie sind Ansprechpartner und in Fragen rund um den Brandschutz eine wichtige und nicht wegzudenkende Unterstützung. Anders als Feuerwehrleute haben sie mit dem Löschen von Bränden nichts zu tun, außer es handelt sich um ein Entstehungsfeuer und es besteht für den Brandschutzhelfer keine Gefahr. Wichtig ist ihre Aufgabenbereich dennoch. In Betrieben und öffentlichen Einrichtungen und bei bestimmten Arbeiten sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend gründlich muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgen. Die durchläuft man in einem Brandschutzhelfer-Kurs. Danach folgt die Prüfung.

Für wen lohnt es sich, einen Kurs zum Brandschutzhelfer zu besuchen?

Das Angebot, Bewerber zu finden, richtet sich zunächst an Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen. Ab einer bestimmten Größe eines Gebäudes, einer bestimmten Anzahl der darin sich aufhaltenden Personen muss ein Brandschutzhelfer vor Ort sein. Das gilt auch für den Fall, dass in einem Gebäude Arbeiten verrichtet werden, die die Anwesenheit eines staatlich geprüften Brandschutzhelfers erfordert. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einen ihrer Mitarbeiter in einem Brandschutzhelfer-Kurs anzumelden und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu ermöglichen.

Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ermöglichen, erreichen dadurch mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Untersuchungen belegen, dass Mitarbeiter, die eine Ausbildung wie den Kurs zum Brandschutzhelfer durchlaufen, mehr Verantwortung übernehmen und sich persönlich stärker in das Unternehmen einbringen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer fördert das Ansehen der betroffenen Person bei Kollegen, Familie, Freunden und Bekannten. Ein Brandschutzhelfer-Kurs eignet sich aber auch als Einstieg in die Sicherheitsbranche.

Wer sich beruflich neu orientieren möchte, kann mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer eine neue berufliche Heimat finden. Hier geht es um Sicherheit von Gebäuden und um das Leben von Menschen. Viele Menschen entdecken ihre Verantwortung erst später und starten mit einer Kursteilnahme beruflich neu durch.

Was sind die Aufgaben eines Brandschutzhelfers?

Wie bereits erwähnt, hat der Brandschutzhelfer keine Brände zu löschen. Die Brandbekämpfung ist nur im Ausnahmefall Brandentstehung vorgesehen. Aber auch hier nur dann, wenn für den Brandschutzhelfer keine Gefahr für sein Leben besteht. Denn seine körperliche Unversehrtheit ist in mehrfacher Hinsicht wichtig. Zum einen soll er sich nicht selbst verletzen und zum anderen soll er für den Fall eines Brandes uneingeschränkt seine Aufgaben wahrnehmen können. Zu diesen gehören im Fall eines Brandes die Rettung der im Gebäude befindlichen Personen, die Entrauchung und die Einweisung der Feuerwehr. Zu den allgemeinen Aufgaben gehört die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen.

Angehende Brandschutzhelfer werden in allen diesen Aufgaben im Brandschutzhelfer-Kurs ausführlich unterrichtet. Der Brandschutzhelfer ist außerdem auch Ansprechpartner für die Feuerwehr und die Zivilisten, die sich im Gebäude befinden. Er erfüllt damit eine wichtige Funktion bei der Vorbeugung von Gefahren durch Brände und Rauch.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Da Brandschutzhelfer in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Ausbildung gesetzlich geregelt. Wer sich für einen Brandschutzhelfer-Kurs anmelden möchte, sollte daher auf das Zertifikat achten. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nur dann wertvoll, wenn die Teilnehmer neben den theoretischen Grundlagen den Ernstfall auch in der Praxis proben. Unternehmer sollten darauf achten, dass im Rahmen der Ausbildung die Teilnehmer auch auf die örtlichen Gegebenheiten des Unternehmens eingewiesen werden.

Brandschutzhelfer Kurs nach DGUV-I 205-023

Warum ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 so wichtig?  Brandgefahren sind allgegenwärtig und stellen eine ernsthafte Gefahr dar. Die Verantwortung für Mitarbeiter, die sich zu keinem Zeitpunkt in Gefahr befinden dürfen, die öffentliche Sicherheit, aber auch die Sicherung des eigenen Unternehmens erfordern die Aufmerksamkeit von Unternehmern. Um betrieblichen Brandschutz gewährleisten zu können gehören regelmäßige Mitarbeiterschulungen und eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023

Jeder Mitarbeiter muss regelmäßig über Brandschutzeinrichtungen, sowie die in seiner Arbeitsumgebung vorhandenen Brandgefahren und das Verhalten im Falle eines Brandes geschult werden. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, bieten sich regelmäßige Informationen am schwarzen Brett, per E-Mail oder in Form einer Informationsveranstaltung an.
Wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt, ist es Pflicht, diesen im Rahmen der Erstunterweisung über relevante betriebliche Brandschutzaspekte zu unterrichten.
Hierbei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, welche zu dokumentieren sind.

Warum eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 ?

Als Arbeitgeber besteht die Pflicht ausreichend Beschäftigte mit dem internen Brandschutz bekannt zu machen und Brandschutzhelfer zu ernennen. Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Als Faustregel kann von 5% der Mitarbeiter ausgegangen werden.
Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 ist der sichere Umgang mit Löschmitteln bei der Bekämpfung von Bränden sowie das sichere Verhalten bei Räumung, ohne sich selbst zu gefährden.

Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sind Pflicht !

Um die Kenntnisse der Brandschutzhelfer regelmäßig aufzufrischen sollte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 alle 3-5 Jahre wiederholt werden. Auf Grund von Umstrukturierungen, Fluktuation der Mitarbeiter, Änderungen der Brandschutzordnung oder eins Brandereignisses im Betrieb ist es empfehlenswert die Ausbildung innerhalb eines kürzeren Zyklus zu wiederholen

Reagieren Sie proaktiv und sorgen für eine regelmäßige, fundierte Ausbildung Ihrer Mitarbeiter. Ein Fehlverhalten im Ernstfall kann Sie Ihre Existenz kosten.

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern

Der betriebliche Brandschutz ist in Deutschland in mehreren Gesetzen, Normen und Vorschriften geregelt. Wir als DiG GmbH möchten Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage geben. Gemäß dieser Grundlage bilden wir auch gerne Ihre Mitarbeiter aus.

Begriffsdefinition: Brandschutzhelfer / Brandschutzunterweisung

Der Brandschutzhelfer ist eine Ausbildung gemäß DGUV – I 205-023 welche einen theoretischen und praktischen Teil erhält. Zudem sind hier unternehmensspezifische Aspekte einzubeziehen. Abschließend muss die ausgebildete Person noch vom Betrieb als Brandschutzhelfer benannt werden.

Die Brandschutzunterweisung ist eine Kurzeinweisung in das betriebliche Management im Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz. Die Unterweisung ist für jeden Arbeitnehmer Pflicht und ist vor Antritt des ersten Arbeitstages durchzuführen. Zudem ist die Unterweisung jährlich zu wiederholen.

Rechtsgrundlagen für Brandschutzhelfer

Im allgemeinen sind folgende Gesetze und Normen für die Ausbildung sowie das Vorhalten von Brandschutzhelfern zu beachten:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : § 10 Abs. 2
  • deutsche gesetzliche Unfallversicherung – Grundsätze der Prävention (DGUV 1): § 22 Abs. 2
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten – (ASR): A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”

Das Arbeitsschutzgesetz besagt in § 10 Abs 2:

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außenbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Weiterhin besagt die DGUV 1

(1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Auftretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.

(2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Weiterhin konkretisiert die ASR 2.2 die Art und den Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Zudem wird eine Richtgröße angegeben, wie viele Brandschutzhelfer in einem Betrieb notwendig sind.

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

Zu unseren Kunden zählen unter anderem:

Brandsicherherheitswache bzw. Brandwache bei unserem Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 21

Die DiG GmbH führt an mehreren Standorten für einen international tätigen Versandhändler Brandschutzhelferkurse durch.

Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 22

Die DiG GmbH führt in vielen Pflegeeinrichtungen die vorgeschriebenen Brandschutzhelferkurse durch.

Sanitätsdienst für Betriebssanitäter, Brandsicherheitswache, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Branschutzhelfer Kurs), Sanitätscontainer : DiG GmbH Ulrichstr. 8, 45891 Gelsenkirchen 33

Besonders wichtig – Brandschutzhelferkurse im Handwerk. Wir führen seit Jahren anerkannte Kurse und Schulungen in Handwerksbetrieben durch.

y