Betriebssanitäter: Fragen und Antworten
Reicht ein Rettungssanitäter / Rettungsassistent nicht aus?
Die Antwort ist schnell gegeben – Nein. Zwar ist die Ausbildung von Rettungssanitätern und insbesondere von Rettungsassistenten umfangreicher, jedoch geschieht die Ausbildung nach anderen Gesetzen und Normen. Rettungsdienstliche Ausbildungen werden durch das Rettungsassistentengesetz sowie durch das jeweilig landesspezifische Rettungsdienstgesetz geregelt. Die Ausbildung zum Betriebssanitäter erfolgt bundesweit einheitlich nach BG-Vorgaben.
Was ist ein Betriebssanitäter?
Es handelt sich um eine speziell ausgebildete medizinische Fachkraft für den betrieblichen Sanitätsdienst. Entgegen einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistent kommen Einsatzkräfte mit der Qualifikation “Betriebssanitäter” nur in industriellen Bereichen zum Einsatz. Die Ausbildung von Betriebssanitätern darf nur durch Berufsgenossenschaft zertifizierte Stellen erfolgen. Eine Übersicht aller Ausbildungsstellen können Sie auf www.bg-qseh.de einsehen.
Welche Ausbildung hat unser Fachpersonal?
Die Ausbildung erfolgt gemäß der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze 949. Innerhalb der BGG-949 ist der Ausbildungs- und Unterrichtsverlauf beschrieben. Die Ausbildung gliedert sich in einen Grundkurs sowie einen Aufbaukurs. Erst nach bestandener Prüfung von beiden Kursen darf die Tätigkeit als aufgenommen werden. Eine Ausnahme besteht für medizinische Fachkräfte aus dem Rettungsdienst. Rettungssanitäter und Rettungsassistenten müssen lediglich den Aufbaukurs absolvieren.
Betriebssanitäter nach DGUV Grundsatz 304-002 / BGG 949 – was bedeutet das?
Ein Betriebssanitäter gehört zum Betriebssanitätsdienst von Industrieanlagen und Großbaustellen. Dieser Dienst sichert die Erstversorgung im Notfall solange bis der öffentliche Rettungsdienst eintritt. Neben dieser Aufgabe versorgt der Betriebssanitäter auch kleine Verletzungen wie Schnittwunden oder Prellungen. Die Ausbildung zum Betriebssanitäter ist in Deutschland gesetzlich geregelt. DieDGUV Grundsatz 304-002 (vorher BGG 949 ) sieht eine ca. 100 stündige Ausbildung vor. Diese besteht aus einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang und muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Schwerpunkte dieser Ausbildung ist die Notfallversorgung in besonders gefährdeten Bereichen, den Baustellen oder Industrieanlagen.
Wer benötigt einen Betriebssanitätsdienst?”
Die Notwendigkeit von betrieblichen Sanitätsdiensten ist in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 erläutert. Der §21 sichert die Bereitstellung von Einrichtungen für die Erste Hilfe sprich Erste-Hilfe-Koffer etc. Die Notwendigkeit von Betriebssanitätern regelt der §27 BGV A1. “Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens eine Fachkraft zur Verfügung steht, wenn… …in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind, …in einer Betriebsstätte mehr als 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfodern. …auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Nummer 3 gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung der Bauleistung aus einem von Ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere Unternehmer vergibt und insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden.” vgl. §27 BGA A1 Sollten Sie zu einer der drei genannten Gruppen gehören, ist die Einrichtung und der Betrieb eines Sanitätsdienstes für Sie unerlässlich. Die DIG GmbH hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung dieser Aufgabe und betreut Sie mit kompetenten und hilfsbereitem Personal. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne die Grundausstattung mit Sanitätsmaterial.
Was bringt mir ein Betriebssanitäter?
Nebst der Erfüllung von gesetzlichen Auflagen bereichert der Betriebssanitäter Ihre Gefahrenabwehr und kann in verschiedenen Bereichen mithelfen. Er kann unter anderem bei Bedarf auch andere Aufgaben übernehmen. Dies kann die Mitarbeit im arbeitsmedizinischem Dienst sein oder die Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dadurch können Sie auch Geld sparen! Sollte sich einer Ihrer Mitarbeiter nur leicht verletzen, kann die Arbeitsfähigkeit durch eine schnelle ambulante Behandlung wieder hergestellt werden und der Mitarbeiter kann in kürzester Zeit seine Arbeit wieder aufnehmen. Ein wichtiger Vorteil ist die richtige und ordnungsgemäße Dokumentation von Betriebsunfällen. Hier kommt die besondere Ausbildung von unseren Fachkräften zum tragen. Somit sind Sie rechtlich auf der “sicheren Seite”.
Betriebssanitäter – Ausbildung & Tätigkeit
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