Betriebssanitäter – erfahren Sie alles über Ausbildung und Tätigkeit

Richtlinien zur Ausbildung, Tätigkeitsschwerpunkt und Verdienstmöglichkeiten

DiG Sanitätsdienst-Unser Sanitätsdienst bietet zum Beispiel: - Brandsicherheitswache für Baustellen, Industrieanlagen, Veranstaltungen & Theater - Betriebssanitäter für Baustellen und Industrieanlagen - Sanitätscontainer / Erste-Hilfe Container gemäß BGI 509 / ASR 4.3 - Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Brandschutzhelfer-Kurs (im Sinne der DGUV-I 205-023)

Abgrenzung: Betriebssanitäter vs. Ersthelfer

Der Betriebssanitäter beinhaltet eine Ausbildung mit 95 Unterrichtseinheiten, ein Ersthelfer hat „nur“ 9 Unterrichtseinheiten!

Ausbildung zum Betriebssanitäter
Ersthelfer

Nützliche Links zu Betriebssanitätern:

Betriebssanitäter – was ist das?

Ein Betriebssanitäter nach DGUV Grundsatz 304-002 ist eine medizinische ausgebildete Kraft mit einem Lehrgangsvolumen von 95 Unterrichtseinheiten inklusive einer Abschlussprüfung. Hierbei handelt es sich um einen von den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zertifizierten Lehrgang, welcher an verschiedenen Schulen absolviert werden kann.

Aufgaben eines Betriebssanitäters

Die Betriebssanitäterin beziehungsweise der Betriebssanitäter ist der erste Ansprechpartner für medizinische Notfälle im gewerblichen Bereich. Der Betriebssanitäter sorgt im betrieblichen Umfeld für eine Erstversorgung und leitet alle weiteren Maßnahmen ein. Dabei ist hier klar eine Unterscheidung zum öffentlichen Rettungsdienst zu ziehen, denn die Einrichtung des betrieblichen Sanitätsdienstes obliegt dem Unternehmen beziehungsweise dem Bauherren.

Somit ist auch das Tätigkeitsfeld klar definiert. Betriebssanitäter kommen auf Werken, Industrieanlagen und Baustellen zum Einsatz.

> Betriebssanitäter für Baustellen & Industrieanlagen

Abseits der Notfallversorgung und der Leistung von Erster Hilfe kann der Betriebssanitäter noch in das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden werden. Insbesondere bei größeren Werksgeländen ist der betriebliche Sanitätsdienst häufig der Werksarztambulanz angegliedert. Somit sind auch die Bereitschaftszeiten entsprechend sinnvoll ausgestaltet.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Instandhaltung und Kontrolle der betrieblichen Notfallausrüstung. Hierzu gehört genauso das Überprüfen von Erste-Hilfe-Kästen sowie sonstiger Einrichtung wie Augenduschen oder Krankentragen.

Wann ist ein Betriebssanitäter erforderlich?

Die Notwendigkeit von Betriebssanitätern ist in der DGUV-1 also den Vorschriften zur Unfallverhütung festgeschrieben. Konkret heißt es in §27 DGUV-Vorschrift 1

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfü­gung steht, wenn

  1. in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialge­setzbuch Siebtes Buch (SGB VII) anwesend sind,
  2. in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern
  3. auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind.

Nummer 3 gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung aus einem von ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere

Somit kann die Notwendigkeit an pauschalen Kriterien festgelegt werden, wie der Anzahl der Beschäftigten auf einer Baustelle oder einem Werk, zusätzlich gibt es jedoch auch sogenannte weiche Faktoren. Hier zählen besondere Gefährdungen. Hier kann zum Beispiel der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder generell besonders gefährliche Tätigkeiten genannt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht eines Betriebssanitäters?

Bei der Pflicht zur Bereitstellung von Betriebssanitätern können unter Umständen ausnahmen gemacht werden. Diese sind jedoch nicht pauschal konkretisierbar. Hier gilt es immer eine individuelle Absprache zwischen Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft zu treffen. Beispielsweise kann die Pflicht zur Einrichtung eines Betriebssanitäters gegebenenfalls durch die Zusammenlegung der Notfallversorgung mehrerer nah benachbarter Betriebe geschehen. Jedoch handelt es sich hier immer um Einzelfälle, pauschale Aussagen können hier nicht getroffen werden.

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter ist sowohl in der DGUV-V1 (§27 Absatz 4 ff) sowie der DGUV-G 304-002 geregelt. Dabei besteht die Ausbildung aus einem Grundlehrgang sowie einem Aufbaulehrgang. Wer beide Lehrgänge absolviert hat, hat die Ausbildung komplett abgeschlossen.

Alternativ zum Grundlehrgang wird auch eine äquivalente medizinische Ausbildung akzeptiert. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Notfallsanitäter / Rettungsassistent
  • Rettungssanitäter
  • Sanitätskräfte der Bundeswehr

Wichtig ist jedoch, dass selbst bei Vorliegen eines Notfallsanitäters die Pflicht zur Teilnahme am Aufbaulehrgang bestehen bleibt. Dieser Beinhaltet 32 Unterrichtseinheiten spezieller Stoffe wie Rechtskunde oder Dokumentation. Somit ist die Teilnahme auch sinnvoll, denn die Gesetze, Verordnungen und Dokumentationen im betrieblichen Sanitätsdienst unterscheiden sich stark von denen im öffentlichen Rettungsdienst.

Muss ich eigene Betriebssanitäter haben oder kann ich diese auch extern Beauftragen?

Im Rahmen einer Vergabe können die Betreiberpflichten zur Einrichtung eines betrieblichen Sanitätsdienstes auch extern vergeben werden. Dies bietet sich in den meisten Fällen an, da hier vom Know-How professioneller Dienstleister profitiert werden kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine externe Vergabe an ein Sanitätsdienst-Unternehmen ist auch die Ausfallsicherheit. Der Betriebssanitäter ist ja allenfalls ein Nebengewerk großer Baustellen oder Industrieanlagen. Somit lässt sich der betrieb der Sanitätsdienstes und auch aller Einrichtungen für Betriebssanitäter extern vergeben.

Die externe Vergabe hat zudem mehrere Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Bereitstellung einer Ausfallreserve
  • erfahrener Umgang mit Medizinprodukten sowie Verordnungen wie dem Medizinproduktegesetz etc.
  • kostengünstigerer Einkauf von Verbrauchsmaterialien durch größere Einkaufsvolumina
  • uvm.

Kann ich jede Firma mit der Bereitstellung eines Betriebssanitäters beauftragen?

Im Grunde genommen können viele Unternehmen diese Dienstleistung erbringen, allerdings sollte immer der qualitative Anspruch im Vordergrund stehen. So bieten häufig Sicherheitsunternehmen die Leistungen von Betriebssanitätern mit an, um somit ein wenig mehr Umsatz im Projekt zu tätigen. Sinnvoll erscheint dies, unter Berücksichtigung des sehr komplexen Themengebiets eher weniger. Denn insbesondere die regelmäßige Fort- und Weiterbildung sollte bei Betriebssanitätern im Vordergrund stehen. Ein weiterer Aspekt der für Fachunternehmen wie Rettungsdienstbetriebe oder professionelle Sanitätsdienste spricht, ist der komplexe Themenbereich der Medizinprodukte.

Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordung und Infektionsschutzgesetz

Mit der Einrichtung eines betrieblichen Sanitätsdienstes sind Sie auch Betreiber von Medizinprodukten und müssen alle Gesetze und Verordnungen aus diesem Bereich anwenden. Vor dem Gesetz steht der Betrieb, der einen Betriebssanitäter beschäftigt, einem Betreiber eines Rettungsdienstes in nichts nach. Hier gelten alle vorgenannten Gesetze uneingeschränkt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier mit der Gesundheit von Menschen umgegangen wird, sollte hier auf einen professionellen und routinierten Dienstleister aus dem Bereich Rettungsdienst / Sanitätsdienst zurückgegriffen werden. Vor dem Hintergrund der Komplexität ist es schwer vorstellbar, dass Sicherheitsunternehmen, welche die Leistung von Betriebssanitätern nur als Nebenleistung erbringen die gleichen Fachkenntnisse haben, wie ein spezialisierter Dienstleister.