Betriebssanitäter, DiG GmbH – Rettung & Brandschutz, Hochkampstr. 68 c, 45881 Gelsenkirchen, Tel: 0209 930 446 30, Fax: 0209 930 446 39, info@dig-gruppe.de

Unsere Betriebssanitäter

Betriebssanitätsdienst – weil Vorbeugen Leben rettet

Sicherheit am Arbeitsplatz liegt in Interesse aller und ist laut Gesetz vorgeschrieben. Eine wichtige Funktion übernimmt der Betriebssanitäter. Das gilt vor allem für Berufe, bei denen die Gefahr für Leben und Gesundheit besonders hoch ist. Typische Branchen, in denen das Gefahrenpotenzial besonders stark ausgeprägt ist, sind das Bauwesen und die Industrie. Gefahren lauern an vielen Ecken und Stellen und lassen sich nie vollständig vermeiden. Unternehmer können aber vorbeugende Maßnahmen treffen, zu denen sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche vorbeugende Maßnahme ist der Betriebssanitäter. 

> Betriebssanitäter für Baustellen und Industrieanlagen

Der Betriebssanitäter – was soll man sich darunter vorstellen?

Ein Betriebssanitäter ist ähnlich wie ein Sanitäter eine speziell ausgebildete medizinische Fachkraft. Im konkreten Fall verfügt der Betriebssanitäter über eine erweiterte spezielle Ausbildung, die es ihm ermöglicht, den Betriebsarzt oder nachfolgende Rettungskräfte zu unterstützen. Konkret geht es darum, bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben zu helfen. 

Zu den Maßnahmen eines Betriebssanitäters zählt die Behandlung kleiner Verletzungen, die er selbstständig versorgen kann und darf. Dazu zählen zum Beispiel das Säubern und Desinfizieren kleiner Wunden. Zu den Arbeiten gehört auch die Leitung der Erste-Hilfe-Station auf Baustellen und in Industriebetrieben. Eine wichtige Aufgabe ist die regelmäßige Kontrolle und sachgerechte Lagerung des Erste-Hilfe-Materials. Zur Tätigkeit gehört auch die Registrierung von Unfällen und Erkrankungen, die mit dem Betrieb in einem Zusammenhang stehen. 

Die Ausbildung nach BGG 949

Ein Betriebssanitätsdienst ist nach dem Gesetz nicht nur vorgeschrieben, dort wird auch geregelt, welche Voraussetzungen Interessenten mitbringen müssen und wie sie zum begehrten Abschluss kommen. Wie bereits erwähnt, ist der Betriebssanitäter Großbaustellen und Industrieanlagen zugehörig. Im Notfall übernimmt er die Erstversorgung für die Zeit bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes. Welche Arbeiten dabei vorgenommen werden dürfen, wie man sich im Notfall korrekt verhält und mit welchen Tätigkeiten der öffentliche Rettungsdienst unterstützt wird, wird im Rahmen der Ausbildung gelehrt. 

Die Ausbildung ist in Deutschland gemäß den Richtlinien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) BGG 949 vom September 2006 geregelt. Groß umrissen lässt sich die Ausbildung in einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang unterteilen und umfasst rund 100 Stunden.

Grundausbildung und Aufbaulehrgang – Voraussetzungen und Inhalte der Lehrgänge

Sowohl für die Grundausbildung als auch für den Aufbaulehrgang müssen die Teilnehmer ein paar zwingende Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sind, über einen Hauptschulabschluss verfügen und innerhalb der letzten 24 Monate am Ausbildungslehrgang zum Erst-Helfer oder einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Wer den Aufbaulehrgang besuchen möchte, muss innerhalb der letzten zwei Jahre den Grundkurs besucht haben. Alternativ wird auch eine Tätigkeit als Betriebssanitäter oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. 

Bei den Inhalten bestehen zwischen Grundausbildung und Aufbaulehrgang naturgemäß Unterschiede. Zu den Inhalten der Grundausbildung zählen zum Beispiel das Vorgehen im Einsatz, Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, (Erst-) Versorgung bei Unfällen, Vergiftungen und Infektionskrankheiten. Wiederbelebung sowie Rettung und Transport. Im Rahmen des Aufbaulehrgangs werden zum Beispiel Hygiene im Betrieb, Zwischenfälle mit Gefahrstoffen, Praxistrainings und die korrekte Handhabung von Geräten und speziellem Erste-Hilfe Material unterrichtet. 

Wann ist ein Betriebssanitätsdienst vorgeschrieben?

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 erläutert die Notwendigkeit eines Betriebssanitätsdienstes. Ob Betriebssanitäter vorgeschrieben sind, regelt § 27 BGV A1. Ist ein oder mehrere Betriebssanitäter zwingend vorgeschrieben, haben Unternehmer die Möglichkeit, Personal auszubilden oder einen professionellen Betriebssanitätsdienst zu engagieren. Viele Unternehmen wenden sich an einen professionellen Betriebssanitätsdienst, anstatt eigenes Personal mit der Aufgabe zu betreuen. Ein Beispiel dafür ist, wenn das medizinische Fachpersonal 24 Stunden anwesend sein muss. 

Darum lohnt sich Outsourcing

Gerade ein zeitlich befristeter Betriebssanitätsdienst wie bei einer Baustelle muss schnell eingerichtet werden. Auf Betriebssanitätsdienste spezialisierte Unternehmen verfügen über gut ausgebildete Betriebssanitäter. Neben der fachlichen Ausbildung verfügt das medizinische Fachpersonal auch über Erfahrung auf Baustellen. Ein weiterer Vorteil ist, dass je nach Größe der Baustelle oder Industrieanlage der Betriebssanitätsdienst angepasst werden kann. Dazu bieten die Dienstleister verschiedene Module an, die je nach Bedarf gebucht werden können. Zu den Services zählen zum Beispiel das Erstellen eines Sicherheitskonzepts, das Bereitstellen eines Sanitätscontainers und die Einbeziehung sowie Ausbildung der Mitarbeiter zum Ersthelfer.

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