Brandschutzhelfer Kurs: so wichtig sind die Schulungen
Für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ist ein guter Brandschutzhelfer Kurs notwendig. Denn im Falle eines Brandes ist nicht nur Ihr wertvolles Unternehmen gefährdet, auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter wird dadurch bedroht. Bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung übernehmen Sie Verantwortung. Diese umfasst die Sorge um ihre Angestellten genauso wie die Sicherung Ihres Betriebes. Überdies legen Sie durch eine Brandschutzhelfer-Ausbildung einen weiteren Schwerpunkt auf die öffentliche Sicherheit.
> Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Brandschutzhelfer-Kurs gem. DGUV-I 205-023)
Gesetzliche Pflicht nach dem DGUV zur Aus- und Fortbildung
Jedes Unternehmen unterliegt der gesetzlichen Pflicht, eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter zum Helfer bei einem Feuer ausbilden zu lassen. Die Verpflichtung zur Ausbildung geht aus dem Gesetz aus § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 22 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 1. Vorschrift (DGUV I) hervor. Danach müssen die ausgewählten Mitarbeiter eines Betriebes in theoretischer sowie praktischer Hinsicht in den betrieblichen Brandschutz unterwiesen werden. Des Weiteren müssen die Kurse alle drei Jahre wiederholt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen nach der DGUV im Einzelnen:
Aus § 22 Abs. 2 DGUV I geht hervor, dass eine ausreichende Zahl von versicherten Personen sich einer Ausbildung unterziehen muss. Durch entsprechende Unterweisung sowie Übung sollen diese sich mit dem Umgang der Feuerlöscheinrichtungen, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitstehen vertraut machen.
Für den Brandschutz ist eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Ihrer Firma vorgesehen, welche im Falle eines Feuers helfen können. Durch gezielte Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr geeignet sind, werden Brände beseitigt oder auf ein Mindestmaß beschränkt. Andere Beschäftigte des Unternehmens werden dadurch bei einem Brand besser geschützt.
Der Brandschutz in einem Betrieb umfasst die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter. Unternehmen haben die Pflicht eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten zu nennen, die im Notfall zuständig sind. Diese Mitarbeiter müssen Erste Hilfe leisten, ein Feuer bekämpfen, oder eine Evakuierung veranlassen können. Sie kommen mit einer entsprechenden Ausbildung für Ihre Mitarbeiter Ihren gesetzlichen Pflichten nach dem DGUV für den Brandschutz und die Sicherheit Ihres Betriebes nach. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann jeder Mitarbeiter machen, der innerhalb der Firma angestellt ist.
Brandschutzhelfer Kurs nach der DGUV
Brandschutzhelfer ist eine Person oder eine bestimmte Anzahl an Personen, die im Unternehmen tätig sind und vom Arbeitgeber benannt werden. Diese Anzahl an Mitarbeitern obliegt es im Schadensfall sowie bei der Entstehung von Bränden, vorher genau festgesetzte Aufgabenbereiche zu übernehmen. Diese sind in der Regel zum Brandschutz oder zur Bekämpfung eines Brandes notwendig. Die Aufgaben sollen jedoch lediglich in den Fällen durchgeführt werden, insofern die Hilfsperson nicht selber durch das Feuer gefährdet ist.
Des Weiteren wird die ausgesuchte Hilfsperson oder die bestimmte Anzahl an Mitarbeitern, durch die Ausbildung in die Lage versetzt, eine sichere Evakuierung des Unternehmens durchführen. Das ist eine wichtige Maßnahme des Brandschutzes für die Sicherheit aller Firmenmitglieder. Außerdem wird der Helfer zu einem wichtigen Ansprechpartner für die Feuerwehr. Denn die Hilfspersonen leisten Unterstützung bei der Beschaffung von Informationen im Falle eines Einsatzes. Besonderheiten des Betriebes oder weitergehende für die Hilfe wichtige Informationen über die Firma werden an die Feuerwehr weiter geleitet.
Brandschutzhelfer arbeiten ebenfalls mit den anderen helfenden Mitarbeitern des Betriebes zusammen.
So erfolgt die Bestellung der Brandschutzhelfer
Die oder Brandschutzhelfer werden von der Firma schriftlich bestellt. Durch die Bestellung der Mitarbeiter schaffen Sie ein hohes Maß an Rechts-Sicherheit. Denn dadurch werden die Pflichten der Helfer genau festgelegt sowie die Maßnahmen benannt, die im Falle einer Notsituation zu erfolgen haben. Auch die Präventivmaßnahmen werden in einem Schriftstück definiert.
Brandschutzhelfer Pflicht: die gesetzlichen Bestimmungen
Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten über die eventuell auftretenden Gefährdungen unterrichten. Überdies muss er sie über Maßnahmen zur Abwendung informieren. Diese Informationsveranstaltungen müssen mindestens einmal im Jahr erfolgen. Die Unterweisung schließt die Erläuterung von Maßnahmen gegen Entstehungsbrände oder bei Explosionen ein. Überdies muss eine Unterweisung aller Angestellten über das Verhalten bei Gefahr einschließen wie der Räumung der Gebäude. Dabei besteht die Verpflichtung, die Unterweisung zu dokumentieren.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus diesen Vorschriften:
– § 10 Abs. 2 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen‘
– § 22 Abs. 2 DGUV I ‚Notfallmaßnahmen‘
– A2.2 ASR Abschnitt 6.2 ‚Maßnahmen gegen Brände‘ (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
– DGUV 205-023 Information
Wer haftet bei Nichtbeachtung der Brandschutzvorschriften?
Falls ein Unternehmer die Vorschriften über den Brandschutz ignoriert, könnten im Brandfall hohe Bußgelder verhängt werden. Auch bei einer zufälligen Nachfrage im Betrieb könnte es zu einem Problem kommen, falls kein Brandschutzbeauftragter genannt werden kann. Auch die Risiken, die im Brandfall bestehen, sind beachtlich. Durch geeignete Präventivmaßnahmen kann verhindert werden, dass es in einem Betrieb unnötig zu Schäden an Personen oder Sachen kommt. Als Verantwortliche wird bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften stets die Unternehmensführung herangezogen. Im Falle einer Delegation der Brandschutzfragen an Mitarbeiter in Führungspositionen könnten unter Umständen auch diese für die Haftung infrage kommen. Im Ernstfall wirken sich auch Unternehmensformen wie die KG oder GmbH nicht hindernd aus. Bei einem Feuer mit ernsten Folgen wird in einem Verfahren jedenfalls untersucht, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.
Wie hoch sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer sein?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Helfer in ausreichender Anzahl ausgebildet werden.
Dabei müssen kleine sowie mittlere Unternehmen ungefähr fünf Prozent der Beschäftigten für den Brandschutz ausbilden. Das gilt jedoch nicht für Stätten, in denen sich in der Regel viele Menschen ansammeln wie Kinos, Hotels oder Kindergärten. In diesen Betrieben muss die Anzahl der Ausgebildeten für den Brandschutz höher als fünf Prozent der Mitarbeiter liegen. Die Maßnahmen gelten auch für den Schichtbetrieb, bei einer Lagerhalle oder für Büro- sowie Verwaltungsgebäude. Sollte die Gefahr eines Brandes wegen der gelagerten Güter oder aus sonstigen Gründen erhöht sein, muss auch die Anzahl der Helfer für den Brandschutz höher liegen. Im Falle von Arbeitsausfall, Krankheit oder Urlaub sollten geeignete Vertreter ernannt werden können
Wann liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?
Eine herkömmliche Brandgefährdung ist gegeben, wenn ein ausbrechendes Feuer voraussichtlich ein Ausmaß erreichen wird, wie das etwa in einem normalen Bürobetrieb der Fall wäre. Das bedeutet, dass bei der Entstehung eines Brandes die Sicherheit von Personen, Sachen oder Sachwerten bei Ausbreitung der Flammen im Gebäude nach normalen Maßstäben gefährdet ist.
Dagegen liegt erhöhte Brandgefährdung vor, wenn sich Stoffe entzünden werden, die eine übermäßig starke Brennbarkeit haben. Bereits während der Anfangsphase des Feuers ist somit mit einer sofortigen Ausbreitung des Feuers zu rechnen.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer: das erwartet Sie
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