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Warum ein Brandschutzhelfer-Kurs unverzichtbar ist

Das lernen Sie in unserem Brandschutzhelfer-Kurs

Was tun, wenn es brennt? Diese Frage kann im Zweifelsfall zwischen Leben und Tod entscheiden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass in einem Unternehmen ausreichend Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Ein Brandschutzhelfer-Kurs vermittelt genau das notwendige Wissen, damit im Falle des Falles jemand vor Ort ist, der einen kühlen Kopf bewahren und richtig reagieren kann.

Sicherlich hat jeder sich schon einmal zumindest Gedanken darüber gemacht, wie im Falle eines Feuers richtig zu reagieren wäre. So wissen Sie sicherlich, dass eine brennende Pfanne mit Öl keinesfalls mit Wasser gelöscht werden soll. Und schon Kindern bringt man die Telefonnummer der Feuerwehr bei. Doch im betrieblichen Kontext ist dieses Alltagswissen bei Weitem nicht ausreichend. Die Verantwortung und das Wissen eines betrieblichen Brandschutzhelfers gehen weit darüber hinaus. So werden in einem Brandschutzhelfer-Kurs neben den rechtlichen Grundlagen und der Theorie zur Brandschutzorganisation im jeweiligen Unternehmen sowie den Aufgaben der ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfer auch das richtige Verhalten bei Räumungen und Bränden in einem Umfeld mit vielen Menschen vermittelt. Denn hier sind die Voraussetzungen ganz andere, als zu Hause. Daher findet ein guter Brandschutzhelfer-Kurs auch stets direkt in den jeweiligen Geschäftsräumen statt, um auf alle örtlichen und dem Betrieb eigenen Umstände eingehen zu können. Des Weiteren werden in einem Brandschutzhelfer-Kurs detaillierte Informationen zu Feuer und Bränden, deren Entwicklung und Gefahren sowie den vorhandenen Löschmitteln und Brandbekämpfungseinrichtungen vermittelt. Am Ende des Kurses finden schließlich praktische Übungen statt. Selbstverständlich entsprechend ausgerüstet können die Mitarbeiter so direkte Erfahrungen beim Löschen sammeln, um im Notfall korrekt und schnell reagieren zu können, statt sich von der Erfahrung überwältigen zu lassen und in Panik zu verfallen.

Brandschutzhelfer-Kurs: Die rechtliche Grundlage

Neben Ihrer Verantwortung für das Wohlergehen der Mitarbeiter an sich und dem Wunsch, im Falle eines Brands sofort ausreichend ausgebildete Kollegen vor Ort zu haben, sind Sie auch aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet, genügend Mitarbeiter bei einem Brandschutzhelfer-Kurs teilnehmen zu lassen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzt §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 besteht für Unternehmen die rechtliche Verpflichtung, eine „ausreichende Anzahl“ der Mitarbeiter für den Brandschutz auszubilden. Nach ASR 2.2 wird ein Richtwert von 5% der Mitarbeiter für Büros als Untergrenze etabliert. Aber mit Notfall ist es letztendlich unwichtig, ob Sie 5%, 10% oder mehr Ihrer Mitarbeiter in einem Brandschutzhelfer-Kurs geschult haben – wichtig ist, dass vor Ort die Kompetenz vorhanden ist, um mit der richtigen Reaktion Menschenleben zu retten.

 

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