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Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023
/in Allgemein/von Sascha LemmlerEin Brandschutzhelfer Kurs für mehr Sicherheit im Betrieb
Wozu dient die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023? Dem Brandschutz kommt in Unternehmen und Betrieben eine ganz besondere Bedeutung zu. Kein Wunder, gilt es doch viele dort arbeitende Menschen und hohe Sachwerte zu schützen. Der Gesetzgeber macht Unternehmen in Sachen Brandschutz deshalb auch ganz konkrete Vorgaben. Diese sind sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in den einschlägigen Paragraphen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) genau geregelt. Unter anderem sind in jedem Betrieb sogenannte Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Und diese wiederum müssen zwingend eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 absolvieren. Was aber macht ein Brandschutzhelfer genau? Welche Aufgaben hat er zu erfüllen? Und wie sieht eigentlich die Ausbildung aus? Hier erhalten Sie auf diese Fragen Antworten.
Brandschutzhelfer – betriebliche Ersthelfer bei der Brandbekämpfung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 ist darauf ausgelegt, sogenannten Ersthelfern die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um bei der Bekämpfung eines Feuers bzw. Brandes bestimmte Aufgaben übernehmen zu können. Sie sollen nicht die Feuerwehr ersetzen, sondern vor dem Eintreffen der Feuerwehr tätig werden und diese bei Ankunft gegebenenfalls einweisen. Typische Aufgaben eines Brandschutzhelfers sind etwa die Bekämpfung von Entstehungsbränden, soweit ihnen das möglich ist, die Bedienung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Handfeuermeldern sowie schließlich der Feuerwehr zu helfen, sich bei einem Brand vor Ort orientieren zu können. Darüber hinaus übernehmen Brandschutzhelfer auch vorbeugende Aufgaben. So achten sie beispielsweise insbesondere in Betrieben, in denen mit offenem Feuer oder großer Hitze gearbeitet wird, darauf, mögliche Brände erst gar nicht entstehen zu lassen. Klar, dass für alle diese Aufgaben umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse notwendig sind. Und genau diese Kenntnisse werden in einem Brandschutzhelfer Kurs bzw. in einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 vermittelt.
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023
Die konkreten Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 sind genau festgelegt und bilden die Grundlage für jeden Brandschutzhelfer Kurs. Insgesamt müssen dabei die sechs Themenblöcke Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall sowie praktisches Üben der Brandbekämpfung abgedeckt werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 untergliedert sich dabei in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der Theorieteil muss mindestens einen Umfang von 90 Minuten haben. In der praktischen Phase geht es dann darum, den Umgang mit Feuerlöschern und anderen Feuerbekämpfungsmitteln zu erlernen und zu üben. Dabei werden dann beispielsweise die Funktion und die richtige Handhabung der Geräte gelehrt. Außerdem erhält jeder Teilnehmer einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 fundierte Kenntnisse über die richtige Löschtaktik. Ihm wird beigebracht, Situationen richtig einzuschätzen und auch die eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen zu können. Schlussendlich steht dann auch noch das möglichst realitätsnahe Üben auf dem Stundenplan.
Bedeutung der Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023
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