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Brandschutzhelfer-Kurs (DGUV-I 205-023)
/in Allgemein/von Sascha LemmlerBrandschutzhelfer-Kurs für Mitarbeiter
Der Brandschutzhelfer-Kurs stellt in jedem Unternehmen einen bedeutenden Faktor dar. Stetig werden die Gesetze dementsprechend auf einen verschärfteren Stand gebracht. Unternehmen sind laut dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 dazu verpflichtet, dem Brandschutz eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu gehört eine theoretische und praktische Schulung im betrieblichen Brandschutz. Unser Training verläuft demnach besonders praxisnah und unter fachgerechten Bedingungen. Dabei wird jeder Teilnehmer auf einen möglichen Brandfall im Unternehmen vorbereitet und es werden diesbezügliche Notfallmaßnahmen unterrichtet. Unsere Dozenten sind fachgerecht geschult und gehen dabei individuell auf die Teilnehmer ein. Die Schulungen finden theoretisch und auch praktisch statt. Abschließend wird eine Brandlöschung praktiziert, bei dem der Teilnehmer ein besonders praxisbezogenes Wissen bekommt und auch das richtige Handling erlernt. Somit sind für Notfallsituationen die richtigen Verhaltensweisen erprobt, welcher im Brandschutzhelfer-Kurs genau definiert sind.
Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer bei unserem Sanitätsdienst ist besonders bedeutend. Dabei ist es wichtig, dass sich Unternehmen an die Bestimmungen halten, um das Unternehmen bestens zu sichern und auch die Beschäftigten im Unternehmen davon zu unterrichten beziehungsweise die Arbeitnehmer vor einer Brandgefahr zu schützen. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens absolvieren, welcher sich gezielt im Bereich des Brandschutzes ausbilden lässt. Dabei sind Brandschutzhelfer in Notfallsituationen für die Gefahrenabwehr zuständig und übernehmen dabei auch eine führende Funktion. Zum betrieblichen Brandschutz gehört ebenfalls auch eine regelmäßige Unterrichtung aller Beschäftigten. Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche in Notfallsituationen fungieren und über eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer verfügen. Somit werden Unternehmen angehalten, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und den Brandschutz ordnungsgemäß zu befolgen.
Brandschutzhelfer-Kurs – Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter des Unternehmens. Dabei werden von dem Mitarbeiter bestimmte Brandbekämpfungsmaßnahmen vorgenommen. Im Brandfall sorgt ein Brandschutzhelfer außerdem für eine Evakuierung der Belegschaft. Zudem unterstützt ein Brandschutzhelfer die Feuerwehr bei bestimmten Rückfragen und steht als Informant beiseite. Ein Brandschutzhelfer ist zudem Ansprechpartner für die Feuerwehr vor Ort. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass ein Brandschutzhelfer darüber Bescheid weiß, was im Ernstfall zu tun ist und zudem auch mit dem betrieblichen Ersthelfer und Evakuierungshelfer kooperiert.
Sichernde Maßnahmen und präventive Vorgehensweisen im Unternehmen
Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten sind Brandschutzhelfer schriftlich vom Unternehmen zu bestellen. Die Anzahl wird anhand der Unternehmensgröße bemessen. Dabei geht es darum, die Pflichten des Brandschutzhelfers zu benennen und welche sichernde Maßnahmen und präventive Vorgehensweisen zu erledigen sind. Ein Brandschutzhelfer übernimmt im Ernstfall wichtige Aufgaben. Im Vordergrund steht allerdings immer die Eigensicherung. Daher darf sich ein Brandschutzhelfer ebenso auch nicht selbst in ernsthafte Gefahr bringen, um die Situation zu lösen. Die genaue Aufgabenbereiche werden explizit im Brandschutzhelfer-Kurs geschult.
Erweiterte Pflichten des Unternehmens
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Belegschaft über bestimmte Gefahrenquellen zu unterweisen. Diese allgemeine Unterweisung enthält auch das angebrachte Verhalten im Gefahrenfall. Zudem ebenso auch individuell je nach Tätigkeitsbereich. Ein Brandschutzhelfer-Kurs ist nicht nur eine betriebliche Pflicht, sondern stellt auch eine wichtige Hilfe im Ernstfall dar. Der Brandschutzhelfer-Kurs ist genau in einzelne Themenbereiche gegliedert, welche nach einem Rahmenplan gelehrt werden.
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Warum ein Brandschutzhelfer-Kurs unverzichtbar ist
/in Allgemein/von Sascha LemmlerDas lernen Sie in unserem Brandschutzhelfer-Kurs
Was tun, wenn es brennt? Diese Frage kann im Zweifelsfall zwischen Leben und Tod entscheiden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass in einem Unternehmen ausreichend Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Ein Brandschutzhelfer-Kurs vermittelt genau das notwendige Wissen, damit im Falle des Falles jemand vor Ort ist, der einen kühlen Kopf bewahren und richtig reagieren kann.
Sicherlich hat jeder sich schon einmal zumindest Gedanken darüber gemacht, wie im Falle eines Feuers richtig zu reagieren wäre. So wissen Sie sicherlich, dass eine brennende Pfanne mit Öl keinesfalls mit Wasser gelöscht werden soll. Und schon Kindern bringt man die Telefonnummer der Feuerwehr bei. Doch im betrieblichen Kontext ist dieses Alltagswissen bei Weitem nicht ausreichend. Die Verantwortung und das Wissen eines betrieblichen Brandschutzhelfers gehen weit darüber hinaus. So werden in einem Brandschutzhelfer-Kurs neben den rechtlichen Grundlagen und der Theorie zur Brandschutzorganisation im jeweiligen Unternehmen sowie den Aufgaben der ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfer auch das richtige Verhalten bei Räumungen und Bränden in einem Umfeld mit vielen Menschen vermittelt. Denn hier sind die Voraussetzungen ganz andere, als zu Hause. Daher findet ein guter Brandschutzhelfer-Kurs auch stets direkt in den jeweiligen Geschäftsräumen statt, um auf alle örtlichen und dem Betrieb eigenen Umstände eingehen zu können. Des Weiteren werden in einem Brandschutzhelfer-Kurs detaillierte Informationen zu Feuer und Bränden, deren Entwicklung und Gefahren sowie den vorhandenen Löschmitteln und Brandbekämpfungseinrichtungen vermittelt. Am Ende des Kurses finden schließlich praktische Übungen statt. Selbstverständlich entsprechend ausgerüstet können die Mitarbeiter so direkte Erfahrungen beim Löschen sammeln, um im Notfall korrekt und schnell reagieren zu können, statt sich von der Erfahrung überwältigen zu lassen und in Panik zu verfallen.
Brandschutzhelfer-Kurs: Die rechtliche Grundlage
Neben Ihrer Verantwortung für das Wohlergehen der Mitarbeiter an sich und dem Wunsch, im Falle eines Brands sofort ausreichend ausgebildete Kollegen vor Ort zu haben, sind Sie auch aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet, genügend Mitarbeiter bei einem Brandschutzhelfer-Kurs teilnehmen zu lassen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzt §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 besteht für Unternehmen die rechtliche Verpflichtung, eine „ausreichende Anzahl“ der Mitarbeiter für den Brandschutz auszubilden. Nach ASR 2.2 wird ein Richtwert von 5% der Mitarbeiter für Büros als Untergrenze etabliert. Aber mit Notfall ist es letztendlich unwichtig, ob Sie 5%, 10% oder mehr Ihrer Mitarbeiter in einem Brandschutzhelfer-Kurs geschult haben – wichtig ist, dass vor Ort die Kompetenz vorhanden ist, um mit der richtigen Reaktion Menschenleben zu retten.
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV-I 205-023
/in Allgemein/von Sascha LemmlerBrandschutzhelfer Kurs gem. DGUV-I 205-023
Warum ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 so wichtig? Brandgefahren sind allgegenwärtig und stellen eine ernsthafte Gefahr dar. Die Verantwortung für Mitarbeiter, die sich zu keinem Zeitpunkt in Gefahr befinden dürfen, die öffentliche Sicherheit, aber auch die Sicherung des eigenen Unternehmens erfordern die Aufmerksamkeit von Unternehmern. Um betrieblichen Brandschutz gewährleisten zu können gehören regelmäßige Mitarbeiterschulungen und eine Brandschutzhelfer-Ausbildung gemäß DGUV-I 205-023.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023
Jeder Mitarbeiter muss regelmäßig über Brandschutzeinrichtungen, sowie die in seiner Arbeitsumgebung vorhandenen Brandgefahren und das Verhalten im Falle eines Brandes geschult werden. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, bieten sich regelmäßige Informationen am schwarzen Brett, per E-Mail oder in Form einer Informationsveranstaltung an.
Wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt, ist es Pflicht, diesen im Rahmen der Erstunterweisung über relevante betriebliche Brandschutzaspekte zu unterrichten.
Hierbei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, welche zu dokumentieren sind.
Warum eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 ?
Als Arbeitgeber besteht die Pflicht ausreichend Beschäftigte mit dem internen Brandschutz bekannt zu machen und Brandschutzhelfer zu ernennen. Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Als Faustregel kann von 5% der Mitarbeiter ausgegangen werden.
Ziel der Brandschutzhelfer-Ausbildung gemäß DGUV-I 205-023 ist der sichere Umgang mit Löschmitteln bei der Bekämpfung von Bränden sowie das sichere Verhalten bei Räumung, ohne sich selbst zu gefährden.
Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sind Pflicht !
Um die Kenntnisse der Brandschutzhelfer regelmäßig aufzufrischen sollte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV-I 205-023 alle 3-5 Jahre wiederholt werden. Auf Grund von Umstrukturierungen, Fluktuation der Mitarbeiter, Änderungen der Brandschutzordnung oder eins Brandereignisses im Betrieb ist es empfehlenswert die Ausbildung innerhalb eines kürzeren Zyklus zu wiederholen
Reagieren Sie proaktiv und sorgen für eine regelmäßige, fundierte Ausbildung Ihrer Mitarbeiter. Ein Fehlverhalten im Ernstfall kann Sie Ihre Existenz kosten.
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Kontakt:
DiG GmbH
Rettung & Brandschutz
Hochkampstr. 68c
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Tel: 0209 / 730 822 – 0
Fax: 0209 / 730 822 – 79
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