Sanitätsdienst – Fragen und Antworten

Erfahren Sie mehr – wann und warum benötigen Sie einen Sanitätsdienst bei Ihrer Veranstaltung

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Ab wann ist ein Sanitätsdienst auf Veranstaltungen vorgeschrieben?

Eine Übersicht über rechtliche Regelungen

Der Sanitätsdienst auf Veranstaltungen ist eine privatwirtschaftliche Beauftragung des Veranstalters. Dieser beauftragt einen Dienstleister mit der Durchführung des Sanitätsdienstes.

Der Grundsatz dieser Beauftragung beruht in der Regel auf den Pflichten des Betreibers einer Versammlungsstätte bzw. der Veranstaltung. Diese ist rechtlich in jedem Bundesland etwas anders geregelt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Veranstaltung kann die Ordnungsbehörde dem Veranstalter eine Auflage erteilen, einen Sanitätsdienst zu beauftragten.

In der Regel geschieht dies häufig ab einer Besucherzahl von 300 Personen – jedoch nur bei öffentlichen Veranstaltungen. Private Feiern z.B. Hochzeiten sind in der Regel davon ausgenommen.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Sanitätsdienst?

Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Sanitätsdienst

Gibt es ein Gesetz, welches den Sanitätsdienst auf Veranstaltungen regelt?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine wirkliche gesetzliche Grundlage wie z.B. ein „Sanitätsdienst-Gesetz“ gibt es nicht. Der Sanitätsdienst auf Veranstaltungen ist eine privatwirtschaftliche Vorsorge für mögliche Unfälle oder Erkrankungen. Doch ganz ungeregelt ist der Sanitätsdienst dennoch nicht. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen gibt es einen Hinweis in der Sonderbauverordnung (SBauVO) (Anmerkung: die NRW SBauVo ist in weiten Teilen entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), welche in vielen anderen Bundesländern recht analog umgesetzt wird). So heißt es in §41 (3) SBauVO NRW:  „Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besucherinnen und Besuchern sind den für den Rettungsdienst und Sanitätswachdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.“

Folglich gibt es keine wirkliche gesetzliche Grundlage für den Sanitätsdienst in dem z.B. der Umfang eines Sanitätsdienstes an bestimmte Bedingungen wie z.B. die Besucherzahl geknüpft wird. Jedoch gibt §41 (3) SBauVO NRW den entsprechenden Hinweis, dass Veranstaltungen der Ordnungsbehörde anzuzeigen sind. Somit wird die Auflage eines Sanitätsdienstes häufig in der entsprechenden Genehmigung der Veranstaltung mitgeteilt. Bei festen Versammlungsstätten kann dies gegebenenfalls auch in der Genehmigung der Versammlungsstätte verankert sein.

Wer legt also fest ob es einen Sanitätsdienst gibt und in welcher Größe der Sanitätsdienst umgesetzt werden muss?

Die Festsetzung erfolgt auf kommunaler Ebene, häufig durch die Feuerwehr und richtet sich nach der konkreten Veranstaltung. Da jede Veranstaltung unterschiedlich ist, ist es auch nicht verwunderlich, dass es häufig auch unterschiedliche Bemessungsgrößen für den Sanitätsdienst auf Veranstaltungen gibt. Ebenso werden bei der Bemessung des Sanitätsdienstes häufig auch externe Faktoren, wie z.B. die Krankenhausversorgung, Anzahl der Rettungswachen in der Nähe usw. einbezogen

Welche Ausbildung sollte ein Sanitätsdienst auf Veranstaltungen haben?

genügt ein Sanitäter aus?

Der Sanitätsdienst auf Veranstaltungen ist der erste Ansprechpartner bei Unfällen und Erkrankungen. Aus diesem Grund sollte der Sanitätsdienst auch entsprechend Qualifiziert sein. Da es kein eigenes Sanitätsdienst-Gesetz gibt, in dem mögliche Ausbildungen beschrieben sind, macht es durchaus Sinn sich an dem jeweiligen, länderspezifischen, Rettungsdienstgesetz zu orientieren. Die Regelungen zu Aus- und Fortbildungen im Rettungsdienst sind bundesweit nahezu identisch, weshalb man hier eine gute Anwendbarkeit auf Veranstaltungen herführen kann.

Qualifikationen aus dem Rettungsdienst – nicht nur einfach „Sanitäter“

Die gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Rettungsdienstgesetz führen dazu, dass die Ausbildungsstunden nicht nur staatlich geprüft sind, sondern auch der Leistungsstand vergleichbar ist. Dies führt im Ernstfall zu einer besseren Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Rettungsdienst und beeinflusst maßgeblich die Versorgungsqualität. Aus diesem Grund sollte nicht einfach ein „Sanitäter“ genommen werden sondern auf staatlich geprüfte Qualifikationen wie Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter zurückgegriffen werden.

Gibt es Berechnungshilfen für die Größe eines Sanitätsdienstes?

Berechnungsformel, Schemata oder Standard für den Sanitätsdienst?

Wie bereits beschrieben, gibt es keine exakte gesetzliche Vorgaben für den Sanitätsdienst auf Veranstaltungen. Über die Jahre haben sich einige Berechnungsschemata als probates Mittel für die Bedarfsermittlung eines Sanitätsdienstes erwiesen. So wird häufig auf das von Klaus Maurer entwickelte „Maurer Schema“ zur Risikobewertung einer Veranstaltung zurückgegriffen. Ebenso etabliert ist der 2006 veröffentlichte Köln-Algorithmus. Zudem haben größere Städte ihre eigenen Berechnungsgrundlagen wie z.B. die Stadt Berlin.

Allen Berechnungshilfen gemein ist der Versuch das sanitätsdienstliche Risiko einer Veranstaltung zu bewerten. Hierzu werden häufig die Anzahl der Besucher und die Art der Veranstaltung als Grundlage herangezogen. Da es sich hierbei jedoch um mathematisch recht simple Berechnungen für doch recht komplexe Gefährdungspotentiale handelt, bieten die Schemata zunächst nur eine grobe Einschätzung, welche dann durch individuelle Aspekte ergänzt oder gemindert werden sollte. Zum Beispiel könnte die räumliche Ausdehnung einer Veranstaltung dazu führen, dass der Sanitätsdienst mit mehr Kräften ausgeführt werden muss, um überall präsent zu sein.

Sie haben Fragen zur Durchführung des Sanitätsdienstes?

Wir beraten Sie gerne bei der Planung und Durchführung des Sanitätsdienstes auf Ihrem Event!

Die Auslegung des Sanitätsdienstes inklusive der Erstellung eines Sanitätsdienstkonzeptes bedarf der fachlichen Expertise. Da ein Sanitätsdienst immer eine individuelle Dienstleistung ist und sich an jede Veranstaltung anpassen muss, sollte die Planung und Durchführung von einem renommierten Unternehmen durchgeführt werden. So haben Sie als Veranstalter die Gewissheit, einen fachlich gut geplanten und durchgeführten Sanitätsdienst zu haben. Denn häufig wird die Qualität eines Sanitätsdienstes erst ersichtlich, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung gerne zur Seite. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier!

Benötige ich ein Sanitätsdienstkonzept?

Wann Sie ein Einsatzkonzept des Sanitätsdienstes benötigen!

Komplexe Sanitätsdienste, insbesondere bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern benötigen nicht nur ein tragfähiges Sicherheitskonzept sondern auch ein Konzept für die Ausgestaltung des Sanitätsdienstes. Dieses Konzept beschreibt, analog zum Sicherheitskonzept, die Art und Umsetzung des Sanitätsdienstes und zwar in „normalen“ Phasen der Veranstaltung, als auch bei „Störfällen“.

Was steht alles in einem Sanitätsdienstkonzept?

Das Sanitätsdienstkonzept beinhaltet in der Regel alle Angaben über Art und Umfang des Sanitätsdienstes sowie deren Vorgehen bei der Veranstaltung. Ebenso sollte ein Sanitätsdienstkonzept Störfälle bzw. Ereignisse im Vorfeld beschreiben, damit es im Ernstfall koordiniert abläuft. Ebenso beschreibt das Sanitätsdienstkonzept in der Regel die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Rettungsdienst. Hier werden detaillierte Übergabepunkte und Verfahren der Zusammenarbeit im Vorfeld abgestimmt. Denn bei einer Veranstaltung sind häufig gewohnte Zufahrten und Wege nicht mehr erreichbar und müssen umfahren werden. In diesem Fall kommt auch die Stärke des Sanitätsdienstes zum tragen, denn dieser ist besonders Ortskundig im Bezug auf temporäre Bauten.

Ein Sanitätsdienstkonzept ist somit nicht nur „nice-to-have“ sondern ein elementarer Bestandteil bei großen Veranstaltung. Auch aus diesem Grund, sollten die Konzepte nur von erfahrenen und dafür qualifizierten Personen erstellt werden.

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