Sanitätsdienst
Sanitätsdienst auf Veranstaltungen
Allgemeines
Der Sanitätswachdienst dient auf Veranstaltungen oder im allgemeinen der medizinischen Soforthilfe. Er ist klar von den Aufgaben des Rettungsdienstes getrennt und ist privatwirtschaftlich zu organisieren. Jeder Betreiber einer Veranstaltung ist dazu verpflichtet für ausreichende Sicherheit seiner Gäste zu sorgen. Hierzu zählen auch präventive Maßnahmen für die notfallmedizinische Versorgung. Der Sanitätsdienst ist somit der „private Veranstaltungsrettungsdienst“.
Wie wird der Sanitätsdienst bemessen?
Für den Sanitätsdienst gibt es keine einheitliche Bemessungsgröße. Es gibt einige „Werkzeuge“ wie das Maurer-Schema oder den Köln-Algorithmus, allerdings handelt es sich bei diesen Werkzeugen lediglich um Ratgeber und keine gesetzliche Verordnung. Hinzu kommt, dass es kein „Sanitätsdienstgesetz“ oder ähnliches gibt. Die Bemessungsgröße eines Sanitätsdienstes und damit die Stärke wird durch die kommunale Ordnungsbehörde festgelegt. Diese bedient sich häufig dem Fachbeirat „Feuerwehr“. Die Feuerwehr wendet dann häufig eines der bekannten Werkzeuge, wie das Maurer-Schema an und kann zudem noch eigene Erfahrungen und Einschätzungen einfließen lassen. Mit dem Rat der Stabsstelle Feuerwehr legt dann das Ordnungsamt die Bemessungsgröße fest und erteilt häufig eine Ordnungsbehördliche Auflage.
– in einigen Kommunen übernimmt das direkt die Feuerwehr ohne Mitwirkung des Ordnungsamtes. Dies ist allerdings insbesondere in NRW nach dem Runderlass des Innenministeriums eher ungewollt, da das Ordnungsamt in der Regel als federführende Stelle die Veranstaltungsgenehmigung übernehmen soll –
Wer muss den Sanitätsdienst bestellen und bezahlen?
Hier gilt das Verursacherprinzip. Analog zu dem Spruch „Wer die Kapelle bestellt, muss sie auch bezahlen“, ist der Veranstalter als „Verursacher“ der Veranstaltung somit auch für die Bestellung des Sanitätsdienstes zuständig. Es bleibt dem Veranstalter somit frei, ein Unternehmen seiner Wahl für den Sanitätsdienst zu beauftragen. Einzige Auflage ist hier, dass das beauftragte Unternehmen die formalen Anforderungen an den Sanitätsdienst erfüllen kann.
Die Bezahlung des Sanitätsdienstes erfolgt dann in einem normalen privatwirtschaftlichem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Sanitätsdienstleister.
Welche Voraussetzung sollte ein Sanitätsdienst haben?
Hier gilt grundlegend die Auflage der Stadt bzw. des Kreises als bindend. Die Auflage stellt jedoch lediglich die Mindestanforderung dar. Eine Besetzung mit hochwertigem Einsatzpersonal macht auf jeden Fall Sinn. Denn ein Herzinfarkt auf einer Veranstaltung sollte genauso behandelt werden wie ein Herzinfarkt auf der Straße.
Generell gilt jedoch auch bei der Auswahl des Sanitätsdienstes den Vertrag genau zu lesen. Der Sanitätsdienst ist zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der Veranstaltung, deshalb sollte der Dienstleister auf vertraglich gebunden werden. Aufpassen sollte man hier auf die vertragliche Gestaltung mit Hilfsorganisationen. Da die anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eingebunden sind, steht in einigen Verträgen, dass im Einsatzfall der Sanitätsdienst abgebrochen werden kann, damit die Einsatzkräfte zum Katastrophenschutz eingesetzt werden können. Deshalb sollten solche Vertragsbestandteile dringend ausgeklammert werden, damit die Veranstaltung jederzeit optimal geschützt ist.
Wo ist der Unterschied zwischen dem Sanitätsdienst und dem Rettungsdienst?
Wie bereits beschrieben, ist der Sanitätsdienst eine privatwirtschaftliche Vorsorge von einem Veranstalter für seine Gäste. Die Ausführung bleibt dem Veranstalter frei, solange alle ordnungsbehördlichen Auflagen erfüllt sind.
Der Rettungsdienst hingegen, ist staatlich organisiert. Hier ist der Kommune (kreisfreie Stadt oder der Landkreis) für die Durchführung und Organisation des Rettungsdienstes verantwortlich. Der Rettungsdienst ist im jeweiligen landestypischer Rettungsdienstgesetz festgelegt.
Darf der Sanitätsdienst Patienten ins Krankenhaus bringen?
Diese Frage ist eigentlich mit Nein zu beantworten, da der Sanitätsdienst ausschließlich für die medizinische Versorgung vor Ort zuständig ist. Der Vertrag ist in diesem Fall auch nur zwischen Veranstalter und Sanitätsdienstleister geschlossen. Wie bereits im vorherigen Absatz beschrieben ist der Rettungsdienst zudem staatliche Aufgabe.
Allerdings gibt es auch hier Sonderfälle. In einigen Kommunen ist der Rettungsdienst nicht so stark ausgelegt, dass es die Vielzahl an Gästen einer Veranstaltung zusätzlich abdecken kann. Z.B. bei einem Festival wie Wacken kommen in eine kleine Stadt bzw. ein kleines Dorf mehrere zehntausend Gäste. Der örtliche Rettungsdienst ist allerdings nur für die Versorgung von etwa 5000 Menschen ausgelegt. Hier entscheid der Kreis dann, dass der Sanitätsdienst entsprechend stärker ausgeführt wird und teile des Sanitätsdienstes im Rahmen eines öffentlichen Vertrages als Sonderbedarf in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden.
Somit wird aus dem eigentlich privaten Vertrag eine Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst.
Wer bietet Sanitätsdienst an?
Es gibt viele Anbieter für Sanitätswachdienst. Allerdings sollte hier genau auf die Qualität der Anbieter geachtet werden. Neben den vier großen Hilfsorganisationen wie rotes Kreuz, Johanniter, Malteser und ASB bieten auch viele andere Unternehmen Sanitätsdienst an. Egal ob Hilfsorganisation oder Unternehmen, achten Sie auf das Erscheinungsbild und die Professionalität. Sehen Sie den San-Dienst als Versicherung an. Es gibt günstige Versicherungen und teurere Versicherungen. Sie merken erst im Schadensfall, ob es sich um eine gute Versicherung handelt oder um eine schlechte. Häufig ist jedoch der Preis entscheidend. Als Faustregel kann man sagen, alles unter 20 Euro pro Personalstunde ist tendenziell schwierig. Durch Mindestlohn, Materialeinsatz und Fahrtkosten entstehen jedem seriösem Dienstleister hohe Kosten, die durch „billige“ Stundensätze nicht einzuholen sind.
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