Einsatz im Rahmen des PTZ-10 (Patiententransportzug) aus Gelsenkirchen für Dortmund

Einsatz mit insgesamt 4 Rettungsmitteln inkl. Notarzt

Am gestrigen Sonntag, 12. Januar, unterstützten Einsatzkräfte der DiG Rettung  & Brandschutz die PTZ-10 Bereitschaft von Gelsenkirchen im Rahmen der großen Evakuierung in Dortmund.

Aufgrund mehrerer sogenannter Verdachtspunkte, also Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, waren umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen in der Dortmunder Innenstadt notwendig. Hierbei mussten auch zwei Krankenhäuser sowie mehrere Pflegeeinrichtungen evakuiert werden.

Da eine solch massive Maßnahme externe Hilfe benötigt, waren „externe“ Kräfte notwendig. Hierzu wurden wir durch die Feuerwehr Gelsenkirchen beauftragt, Teile des Gelsenkirchener Kontingents zu stellen. Kurzfristig haben wir umfangreiche Kräfte und Fahrzeuge angeboten.

Zum Einsatz kamen dann ein Notarztwagen (arztbesetzter Rettungswagen), ein Rettungswagen sowie zwei Krankenwagen. Damit stellte die DiG GmbH die Hälfte des Gesamtkontingents aus Gelsenkirchen. Die zweite Hälfte wurde durch Kollegen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie des Malteser Hilfsdienstes (MHD) gestellt.

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Dieser Einsatz zeigt, wie gut die Zusammenarbeit auch im Rahmen der überregionalen Gefahrenabwehr ist.

PTZ-10 – Was ist das?

Ein PTZ 10 ist eine Gliederung im Katastrophenschutz, welche im Alarmfall durch jede Kommune bzw. jeden Landkreis in Nordrhein-Westfalen gestellt werden muss.

Dabei steht die Abkürzung „PTZ“ für Patiententransportzug, also einer Gliederung, dessen primäre Aufgabe der Transport von Verletzten oder Erkrankten Menschen ist. Dabei werden insgesamt 9 Fahrzeuge eingesetzt. Ein Patiententransportzug setzt sich wie folgt zusammen:

  • Führungsfahrzeug (Einsatzleiter)
  • Notarztwagen (Rettungswagen mit Arzt)
  • Notarztwagen (Rettungswagen mit Arzt)
  • Rettungswagen
  • Rettungswagen
  • Krankenwagen
  • Krankenwagen
  • Krankenwagen
  • Krankenwagen

Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass „nur“ 8 Fahrzeuge für 10 Patienten eingeplant sind. Dies ist darin begründet, dass man davon ausgeht, dass zumindest in zwei Krankenwagen jeweils zwei Patienten transportiert werden können.