Der Betriebssanitäter:

Gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar!

Großbaustellen, Betriebe mit erhöhtem Gefährdungspotential und Unternehmen mit über 1500 Mitarbeiter an einem Standort, müssen einen vollständig ausgebildeten Betriebssanitäter vor Ort haben. Durch ihn ist die fachgerechte Erstversorgung von verletzten oder erkrankten Personen sicher gestellt. In schweren Fällen sogar bis zur Ankunft von Notarzt und Rettungsdienst. Ein Betriebssanitäter ist die einzig qualifizierte Person an der Einsatzstelle und wird dort höchstens von betrieblichen Ersthelfern unterstützt.

> Betriebssanitäter für Baustellen und Industrieanlagen

Was ein Betriebssanitäter in der Summe leistet

Der Betriebssanitäter ist durch seine Ausbildung in der Lage eine Erste-Hilfe-Station im Betrieb oder auf der (temporären) Baustelle alleinverantwortlich zu leiten. Kleinere Verletzungen werden von ihm absolut eigenständig versorgt. Die erlernten Fähigkeiten qualifizieren ihn ferner zum Assistieren des Betriebsarztes oder eines gerufenen Notarztes sobald lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zusätzlich ist er für das Erste-Hilfe-Material verantwortlich. Dies beinhaltet die sachgerechte Aufbewahrung, Kontrolle der Vollständigkeit sowie das säubern und desinfizieren der betrieblichen Rettungsmittel. Er dokumentiert auch sämtliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit betriebsbedingten Erkrankungen oder Unfällen. Durch das Erstellen und Weiterleiten von Unfallmeldungen erfüllt er damit auch die strengen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Gemeinsam mit einem Betriebsarzt können betrieblich angebotene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.

Ausbildung und Qualifikation der Betriebssanitäter

Die auffallende Besonderheit in der Ausbildung zum Betriebssanitäter ist der Umstand, dass dieser alleine am Einsatzort arbeitet. Das unterscheidet ihn deutlich vom regulären Rettungsdienst, welcher grundsätzlich in qualifizierten Teams von mindestens zwei Personen arbeitet. Für die „Ein-Helfer-Tätigkeit“ sind also andere Einsatzabläufe zu erlernen.

Als Betriebssanitäter dürfen nur Personen eingesetzt werden, die von einer der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigten Stelle ausgebildet wurden und somit die vollständige Grundausbildung sowie einen Aufbaulehrgang erhalten haben. Im Nachgang muss spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung stattfinden. Es handelt sich nicht um einen Ausbildungsberuf, sondern um eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Lehrgänge vermitteln jedoch hinreichendes Grundwissen der Notfallmedizin. Die hierbei erlernten Grundkenntnisse müssen dementsprechend zum Abschluss in einer theoretischen und auch praktischen Prüfung hinreichend belegt werden.

Wichtige Informationen zu unseren Lehrgängen finden Sie hier unter http://www.schockraum-training.de!